In meinem Freundes- und Bekanntenkreis sind viele zwar grundsätzlich gegen Rechtsextremismus und halten die AfD für sehr gefährlich, aber einem Verbot stehen sie trotzdem sehr skeptisch gegenüber. Dabei sind die meisten Argumente dagegen meiner Meinung nach leicht zu entkräften. Mir kommt es eher so vor als gäbe es da ein allgemeines Unbehagen und Zurückschrecken vor dieser doch sehr drastischen Maßnahme, verbunden vielleicht mit der Hoffnung dass es auch 'einfacher' geht.
Ich grundsätzlich für ein Verbot. Dennoch denke ich, dass ein gescheitertes Verbotsverfahren der Partei helfen könnte, da sie dann, zumindest nach eigener Leseart, höchstrichterlich bestätigt hätte, dass sie nicht rechtsextrem ist. Dadurch könnte sie zum einen "sehr konservative" Wähler überzeugen, die der Ruf der AfD bisher abschreckt, vor allem im Westen. Zum anderen hätte ich die Befürchtung, dass die CxU dann die Brandmauer aufgeben könnte.
Deswegen sollte ein Verbotsverfahren jetzt genauestens überprüft werden, aber nur dann eingeleitet werden, wenn die Erfolgschancen hoch stehen. Parallel sollte man untersuchen, ob Verfahren gegen Einzelpersonen, Landesverbände oder parteinahe Vereine wie die Junge Alternative sicherer umzusetzen wären.
Kleine, aber feine, Unterscheidung: bei einem Verbotsverfahren geht es nicht um Rechtsextremismus (denn der wurde ja in Teilen bereits offiziell vom BfV bescheinigt), sondern um verfassungsfeindliche Bestrebungen. Die sind in der Regel deutlich schwerer nachzuweisen!
Was braucht es denn noch, um das Verfassungsgericht davon zu überzeugen, dass diese Partei aufzulösen ist? Wenn sich bereits etliche Hunderttausende auf die Straßen stellen um die AfD aus den Parlamenten zu kriegen? Muss es erst zu bürgerkriegsähnlichen Gewaltauseinandersetzungen kommen?
Es dürfte zu spüren sein, dass der Ton sich im Bundestag in einer Art und Weise verändert hat, die ausschließlich von der Polemik der rechten getrieben wird. Ich sehe daher die "aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung" gegeben und auch das "planvolle Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen." Der Haken ist: die sind ja nicht blöd und schreiben das so in ihr Parteiprogramm. Das wird schön als Reform getarnt. Aber da kennen sich Juristen besser aus. Ich finde, die Partei gehört verboten, wir brauchen nun Juristen, die die Verfassungsfeindlichkeit belegen. Oder bessere Gesetze, getragen von Grünen, SPD, FDP UND CDU.
Was braucht es denn noch, um das Verfassungsgericht davon zu überzeugen, dass diese Partei aufzulösen ist?
Das Verfassungsgericht darf von selber gar nicht tätig werden, es muss zuerst ein Verbotsverfahren von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat beantragt werden.
Im neuesten Urteil zur NPD-Nachfolgepartei "die Heimat" hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass diese Partei verfassungswidrig ist und damit von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Und in der Urteilsbegründung hat es noch mal explizit deutlich gemacht, dass die Hürden für ein Parteiverbot nicht so hoch sind wie oft behauptet wird.
Viel deutlicher kann das Verfassungsgericht gar nicht sagen: lasst uns endlich unsere Arbeit machen, startet das AfD-Verbotsverfahren!
Jetzt muss die Politik reagieren - Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Dem Bundesrat liegt eine Petition mit 800.000 Unterstützer*innen vor, die ein Verbotsverfahren verlangen.
Trotzdem würde die AfD ein Urteil, dass ihr verfassungsfeindliche Bestrebungen nicht nachweisen können, als Persilschein gegen jede Kritik interpretieren, und im schlimmsten Fall schließt sich die Union dieser Interpretation an.
So ein Urteil wird es mit großer Sicherheit nicht geben - siehe jüngstes Urteil gegen die NPD-Nachfolgepartei "die Heimat". In dem Urteil wird der Partei die Verfassungswidrigkeit bescheinigt und sie wird von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen - das ist die Alternativlösung für Parteien, die zu unbedeutend sind um ein Verbot zu rechtfertigen. Die Voraussetzungen sind aber die gleichen wie für ein Parteiverbot.
Das Verfassungsgericht ist sich seiner Verantwortung schon bewusst. Es hat auch in den früheren, gescheiterten NPD-Verbotsverfahren nie die NPD "freigesprochen", es hat nur auf Fehler im Verfahren hingewiesen, die ein Verbot zu diesem Zeitpunkt nicht ermöglichten.