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Energiewende bizarr in Deutschland: Ein bayerischer Unternehmer darf an sonnigen Tagen keinen Strom für den Eigenbedarf erzeugen. Sonst droht Schadensersatz.

taz.de Energiewende bizarr in Bayern: Selbstversorgung verboten

Ein bayerischer Unternehmer darf an sonnigen Tagen keinen Strom für den Eigenbedarf erzeugen. Sonst droht Schadensersatz.

Energiewende bizarr in Bayern: Selbstversorgung verboten

Es ist gängige Praxis: Netzbetreiber stoppen bei Netzüberlastung die Einspeisung von Solarstrom. In Bayern sorgt nun jedoch ein Fall für Aufsehen, in dem ein Stadtwerk einem Unternehmen bei Sonnenschein die Photovoltaikanlage komplett abschaltet. So verhindert es sogar die Stromerzeugung für den Eigenbedarf. Ausgerechnet an sonnigen Sommertagen muss der Betrieb nun deutlich teureren Netzstrom zukaufen.

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Ginge es nur darum, die Einspeisung zu stoppen, weil das Netz überlastet ist, hätte Keller nichts dagegen. Wenn Strom nicht mehr abfließen kann, weil das Netz das physikalisch nicht zulässt, bleibt keine andere Wahl. Zudem wäre das für ihn auch kein Verlust, da Anlagenbetreiber für abgeregelte Mengen vom Netzbetreiber entschädigt werden.

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In Langenbach jedoch legt das Überlandwerk gleich die ganze Solaranlage still, oft für sechs oder sieben Stunden am Tag. So kann der Metzgereibetrieb gerade in den ertragreichsten Mittagsstunden seinen Eigenbedarf nicht mehr durch günstigen Solarstrom decken, sondern muss teureren Netzstrom zukaufen. An einem sonnigen Tag kann das Zusatzkosten von 500 Euro bedeuten.

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Entsprechend bestätigt auch der Verband kommunaler Unternehmen: „Selbst erzeugter und nicht für die Netzeinspeisung, sondern für den Selbstverbrauch bestimmter Strom muss nicht ‚gestoppt‘ werden, da er keinen Einfluss auf den Engpass im Versorgungsnetz hat.“

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