58 Taler
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Es sey denn man schicket sich an ein Raubritter zu seyn, spricht "man lebet nur einmal" und nutze Kutsch und Karren, fahrend dunkel wie des Nächtens, ohne den Pflichttaler der Beförderung zu entrichten.
Wer sich heymlich in Kutsch und Karren eynschleichet und von den Wachen ergriffen würdt, bezahlet auch nur 60 Thaler.