In Deutschland dürfen am 9. Juni erstmals auch 16-Jährige und 17-Jährige an der Europawahl teilnehmen. EU-weit gibt es nur drei andere Länder, die dies erlauben. Von Sabrina Fritz.
Sie dürfen MITentscheiden, was sie auch im Rahmen ihrer eingeschränkten Geschäftsfähigkeit dürfen.
Sie dürfen auch in die Jugendstrafanstalt und waren/sind zu Schule verpflichtet. Ein bisschen Teilhabe an der politischen Entscheidungsfindung für diese Rechte und Pflichten ist doch nicht so verkehrt.
Dafür muss man sie nicht gleich den Experten verklausulierter AGBs und zwielichtigen Abofallenanbietern zum Fraß vorwerfen.
Das ginge theoretisch sogar. Das Grundgesetz macht nur Altersvorgaben für den Bundestag und den Bundespräsidenten. Man muss aber nicht im Bundestag sein, um zum Bundeskanzler gewählt zu werden.