In Physik haben wir eigentlich immer die Linke-Hand-Regel verwendet, weil rechts doof ist. weil wir die Bewegungsrichtung der Elektronen (➖➡️➕) betrachtet haben und nicht die „technische Stromrichtung“ (➕➡️➖).
Wenn ich es richtig mitbekommen habe, wurde es nie abgelehnt, sondern immer von der jeweiligen Ratspräsidentschaft zurückgezogen, weil sich eine Ablehnung abgezeichnet hat.
Oder aber vlt hilft ja ne Klage, weil gleichberechtigung zwischen Geschlechtern aktuell ja nicht gegeben ist.
Jura-Frage: Kann eine Bestimmung im Grundgesetz (Art. 12a Abs. 1, Wehrdienst für Männer) gegen das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2, Gleichberechtigung & Art. 3 Abs. 3, Diskriminierungsverbot) verstoßen?
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