Wer nicht zahlt, der soll auch nichts bekommen – das dachte sich ein Unternehmer aus Kiel, der die Deutsche Bahn im Norden bloßstellt.
Die "Kieler Nachrichten" berichten, dass eine örtliche Baufirma alle Türen aus dem Inneren des DB-Reisezentrums in Kiel wieder ausgebaut hat – weil die Bahn die Rechnungen dafür nicht bezahlt hatte.
Die Truppe des Bauunternehmers nahm sogar die WC-Türen wieder mit. Der Geschäftsführer der Baufirma, der nicht namentlich genannt werden will, sagte der Zeitung, dass zwei Rechnungen trotz mehrfacher Mahnungen nicht beglichen worden seien.
Er ärgert sich: "Es ist eine Unverschämtheit, dass die Deutsche Bahn gegen Schwarzfahrer manchmal so vorgeht, dass alle Fahrgäste dadurch verspätet am Ziel ankommen – die Bahn selbst aber nicht dafür sorgt, dass ihre Rechnungen beglichen werden."
Bahnhof in Kiel: Bahn-Filiale seit Wochen ohne Türen
Sein Unternehmen drohe durch das fehlende Geld nun in Gefahr zu geraten. Warum er nicht bezahlt wurde, wusste der Unternehmer nicht. Die Bahn verweigerte ihm eine Auskunft.
Den "Kieler Nachrichten" sagte der Bahnkonzern nun, dass für die Abwicklung der Zahlung ein von der Bahn engagiertes Gebäudemanagement-Unternehmen zuständig sei – welches wiederum angab, dass man den Fall rechtlich derzeit noch prüfe und sich daher nicht äußern wolle.
Der Fall könnte am Ende vor Gericht landen, auch wenn der Unternehmer angibt, weiterhin an einer Einigung interessiert zu sein.
Die Bahn selbst spricht von einem unberechtigten Ausbau der Türen, hat mittlerweile Ersatz für die Mitte Juli entfernten Türen geordert. Wann diese kommen, sei jedoch noch ungewiss. Damit ist bei der Bahn in Kiel weiterhin jeder Tag ein Tag der offenen Tür.
Naja, wenn er über Monate keinerlei Auskunft bekommen hat, wie er behauptet, dann ist die Aktion wahrscheinlich der beste Weg um Öffentlichkeit zu schaffen und damit eine zeitnahe Zahlung zu erwirken. Wenn das Unternehmen ebenfalls, wie er behauptet, wegen der nicht gezahlten Rechnung in Insolvenzgefahr ist, dann bringt es auch nichts zu klagen und Monate lang zu warten. Dann hat er am Ende auch nichts mehr davon, wenn dann irgendwann ein Urteil fällt.
Der dort erwähnte Eigentumsvorbehalt ist doch absoluter Standard in jedem 08-15-Kaufvertrag. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ein Handwerker, der einen Auftrag annimmt, der so groß ist, dass seine Existenzgrundlage in Gefahr gerät, wenn er nicht zeitig bezahlt wird, in so einem Fall auf den Eigentumsvorbehalt verzichtet.
Ja, unbestritten.
Es steht überhaupt zur Diskussion ob die Türen hier als bewegliche Sache anzusehen sind(Gebäudeteile sind es nicht, Fenster sind es sicher nicht, Türen hab ich nichts zu gefunden), die Herausgabe muss eher zivilrechtlich durchgesetzt werden (und in diesem Rahmen der Vertragsrücktritt erklärt werden). Nichtsdestotrotz ist die Herausgabe im HGB einfacher zu erwirken als im BGB da diverse Konsumentenschutzregelungen nicht wirken.
Es geht beim Eigentumsvorbehalt auch weniger um das "ich kann als Verkäufer die Ware jederzeit zurück holen" als darum,dass die Ware nicht in die potentielle Insolvenzmasse eines zwischenzeitlich insolventen Unternehmens eingeht.