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Schwer kranke Kläger dürfen Medikament für Suizid nicht kaufen

www.spiegel.de Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Schwer kranke Kläger dürfen Medikament für Suizid nicht kaufen

Zwei schwer kranke Männer wollen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind sie mit ihrem Anliegen gescheitert.

Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Schwer kranke Kläger dürfen Medikament für Suizid nicht kaufen

Zwei schwer kranke Männer wollen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind sie mit ihrem Anliegen gescheitert.

"Das ist ein schwarzer Tag für die beiden Kläger und ein schwarzer Tag für alle suizidwilligen Menschen in Deutschland"

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