Das erste Urteil wollte sie nicht akzeptieren: Eine Frau hatte nach einem von ihr verursachten Crash ein sterbendes Unfallopfer fotografiert und fuhr weiter zur Arbeit. Ihre Berufung wurde nun abgelehnt.
Die Frau gab im ersten Verfahren an, den Unfall gar nicht mit sich selbst in Verbindung gebracht zu haben. Das Foto des Verunglückten habe sie gemacht, um es ihrem Chef zu schicken – als Entschuldigung dafür, dass sie später zur Arbeit kommen müsse.