Das erste Urteil wollte sie nicht akzeptieren: Eine Frau hatte nach einem von ihr verursachten Crash ein sterbendes Unfallopfer fotografiert und fuhr weiter zur Arbeit. Ihre Berufung wurde nun abgelehnt.
Die Frau gab im ersten Verfahren an, den Unfall gar nicht mit sich selbst in Verbindung gebracht zu haben. Das Foto des Verunglückten habe sie gemacht, um es ihrem Chef zu schicken – als Entschuldigung dafür, dass sie später zur Arbeit kommen müsse.
Ich weiß nicht was ich trauriger finde. Dass sie ernsthaft ein Beweisfoto für ihren Chef gemacht hat, weil sie sonst Konsequenzen befürchten muss, oder dass sie den Motorradfahrer da zurück gelassen hat.
Wird von Fahrerflucht freigesprochen weil "sie der Ansicht war gefahrlos wenden zu können". Im selben Urteil in dem sie jemanden wegen illegalem wenden getötet hat. Hä‽‽ Haben die Lack gesoffen‽ Kann jetzt jeder Fahrerflucht begehen wenn er behauptet er hätte nicht verstanden etwas falsch gemacht zu haben?