Vor wenigen Wochen soll Musiker Ferhan Sayili aufgrund eines Pabst-Bandshirts mit dem Aufdruck "Punch A Nazi" aus dem Heide Park Resort verwiesen worden sein. Angeblich, weil sich ein Mitarbeiter und Gäste angegriffen gefühlt haben sollen.
Nö, wäre es nicht. Niemand verlangt, irgendjemanden zu tolerieren. Aber vielleicht könnte man ja während des Besuchs im Heide Park erstmal davon absehen, zur Gewalt aufzurufen.
Klar. Du versuchst ja gerade zu etablieren, dass Nazis vor Gewaltaufrufen genauso geschützt werden müssen, wie alle anderen Gruppen. Dass aber Nazis ein gewaltbereiter Haufen sind, deren Wesenszug Hass, Hetze und Ablehnung sind und deswegen nicht gleichwertig vor Aufrufen zu deren Bekämpfung geschützt werden sollten, entgeht Dir.
Richtig. In einem Freizeitpark für Familien zu etablieren, dass keine Gewalt oder Gewaltaufrufe irgendeiner Art, wie gerechtfertigt auch immer, geduldet werden sollten, ist in keinster Weise falsch. Wenn du Nazis verprügeln willst, gerne. Sag Bescheid, wo ich welche finde und ich mach sogar gern dabei mit. Aber nicht in einem Freizeitpark unter Familien, zumals da besagte Nazis auf Grund der anderen Regeln ebenso nicht reinkommen.
Korrekt. Damit haben wir also schonmal den recht albern herbeikonstruierten "Gewaltaufruf" durch ein buntes Bandshirt. Dazu noch das Buzzword "Systempresse", um klar zu erkennen, an wen man hier geraten ist.
Und dennoch war dein erstes Argument, dass Nazis aus Prinzip keinen Schutz vor Gewalt(-aufrufen) verdient haben, selbst wenn es implizit in einem Familien-Freizeit-Park ist, wo (a) der Schutz generell für alle Anwesenden gilt und (b) offensichtliche Nazi-Besucher (zumindest die gewaltbereiten Sorte, über die du geredest hast) nicht unbedingt das erwartete Publikum sind (was da bei offenbar den Einstellungkriterien der Mitarbeiter schief gelaufen ist, ist ein anderes Thema).
In so fern bleibe ich bei meiner ursprünglichen Aussage:
(Vorallem gewaltbereite) Nazis verprügeln: Gerne!
Darauf bestehen, dass ich Nazis in einem Familien-Freizeitpark verprügeln kann, wo Gewalt einfach nichts zu suchen hat und gewalttätige Nazis auch schwerer zu finden sein sollten: Fragwürdig...
Wieso das eine kontroverse Einstellung ist, entzieht sich schlicht meinem Verständnis.
Ich denke auch nicht, dass man Nazis in einen Freizeitpark verprügeln sollte. Ich denke aber, dass in in einem Freizeitpark dieses konkrete Tshirt nicht verboten werden sollte, weil der "Gewaltaufruf" derart niederschwellig ist, dass eine Gruppe, deren Wesen aus Hass und Hetze besteht, damit leben muss und es einer Gesellschaft gut tut, wenn Leute ihre Ablehnung gegenüber Nazis mit einem solchen T-Shirt Ausdruck verleihen.
Um es nochmal deutlich zu machen, ich denke nicht, dass Nazis gar keine Rechte haben sollten, ich denke lediglich, dass es keine legitime Lebenseinstellung ist, die den gleichen Schutz vor Diffamierung verdient, wie andere Lebenseinstellungen es verdienen.
Dieser Argumentation würde ich sogar in Teilen zustimmen, wenn das hier als Grund angegeben worden wäre. Stattdessen hat der Verursacher des Ganzen deutlich gemacht, dass er sich von der Aussage diskriminiert fühlt, und kurz danach etwas von Systempresse geblöckt. Für mich ist es wesentlich relevanter, dass jemand mit einer solchen Einstellung in einem Freizeitpark für Familien entscheiden darf, wer reinkommt und wer draußen bleiben muss, als die Kontroverse um das T-Shirt selbst.
Da sind wir dann doch wieder beim Toleranzparadoxon. Wenn wir das Verhalten eines Nazis verteidigen und sei es nur, indem wir eine Erklärung dafür finden, die im richtigen Kontext hätte brauchbar sein können, dann ist das Toleranz und die ist bei jemanden, der Intoleranz verbreitet eben nicht angebracht.
Beim Besuch des Heide Park Resorts dulden wir keine Kleidung, die gekennzeichnet ist, um Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung zu diffamieren, oder die Kennzeichnung verfassungsfeindliche oder nach anerkannter Auffassung sittenwidrige rechtsextreme oder fremdenfeindliche Symbole zeigt; gleiches gilt für sichtbare Körpersignaturen dieser Art.