Die Verteidiger:innen stellen in Frage, warum tatsächlich gewaltsame Bauernproteste mit Traktoren und verunglückten Menschen anders behandelt werden als der friedliche Protest ihrer Mandant:innen.
Diese Frage stelle ich mir nach wie vor ebenfalls.
Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass die Bauernproteste im Voraus angemeldet wurden. Dadurch konnten sich Einsatzkräfte auf Auswirkungen der Proteste einstellen. Die Behörden konnten den Versammlungen mit Auflagen zur Durchführung begegnen. Die Landwirte wollen sich zudem dadurch von der "Letzte Generation" abgrenzen, dass sie Rettungskräften den Durchweg ermöglichen.
[...]
Dabei spielt der zweite wesentliche Unterschied der Bauernproteste eine Rolle: Diese sind regelmäßig nicht auf Dauer angelegt. Die Landwirte können durch Wegfahren die Straßen wieder unmittelbar freigeben. Ein festgeklebter Aktivist kann das nicht. Im Einzelfall kann das die Strafbarkeit wegen Nötigung unter dem Gesichtspunkt der Verwerflichkeit beeinflussen.
Erstens hat LG immer eine Rettungsgasse frei gehalten (was man von den Autofahrern im Stau natürlich nicht behaupten kann), zweitens konnte der Misthaufen auf der Bundesstraße eben nicht wegfahren.
Dagegen sind auf der Straße platzierte Misthaufen oder brennende Heuballen als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zu werten, da sie den Verkehrsfluss gravierend nachteilig beeinträchtigen. Ein solcher Eingriff ist nicht mehr durch die Versammlungsfreiheit gerechtfertigt.
Also dafür ist auch Strafe für die Bauern zu erwarten.
ah, alles klar. Die Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ist auf jeden Fall für mich jetzt ausschlaggebend der letzten Generation mein Kreuz zu geben.