Was haltet ihr von einer Kennzeichpflicht für Fahrräder?
Moin zusammen,
ausnahmsweise bin ich mal hier Unterwegs anstelle von !deutschland@feddit.de
Denn es würde mich mal interessieren, was ihr von einer Kennzeichenpflicht für Fahrräder halten würdet. Der Gedanke dazu kommt mir immer mal wieder, vor allem wenn ich die Satirischen Anti-Kommentare zu dem Thema sehe.
Persönlich fände ich die Idee eigentlich nicht schlecht - Eine Nummer beantragen (am besten Online), sich das Kennzeichen machen lassen und dann am Fahrrad Montieren. Dabei geht das Kennzeichen auf den Halter, nicht das Fahrzeug. Das wäre damit also eine Einmalanschaffung, die man beim nächsten Fahrrad einfach wiederverwenden könnte. Würde auch keinen Aufwand für Ummeldungen o.ä. generieren.
Damit könnte man auch Radfahrer melden, die Mist machen und besser Nachverfolgen. Als Radfahrer sehe ich leider oft andere Radfahrer, die sich einfach nicht an die Regeln halten - Auf dem Bürgersteig fahren, über rote Ampeln fahren, in die falsche Richtung fahren, in Fußgängerzonen ohne Freigabe für Fahrräder fahren, durch die Spielstraße mit dem Rennrad knallen, usw.
Das ergibt Kritik an Radfahrern generell. Denn, wenn die Leute einfach machen können, was sie wollen, ohne eine Strafe zu erwarten, ists ihnen halt egal.
Und warum sollte ein Fahrrad kein Kennzeichen brauchen, wenn selbst mein 25km/h Mofa sowas braucht, oder ein elektrischer Tretroller? Jeder hat sich im Straßenverkehr an die Regeln zu halten, und die Nachverfolgbarkeit von Fahrzeugen ist hier ein wichtiger Schritt.
Dagegen könnte man natürlich den zusätzlichen Aufwand oder Privatsphäre halten. Den ersten ists meiner Meinung nach jedoch wert und das zweite ist eher ein nicht-Argument, da es bereits viele Transportmittel mit Kennzeichen gibt. Und theoretisch sollte auch nur der Staat den Zusammenhang zwischen Kennzeichen und Halter ermitteln können.
Wie seht ihr das? Bin ich hier allein mit meiner Meinung (wie es mir oft scheint), oder gibts da vielleicht einen gewissen Konsens?
Vom Gebrauch dieses Rechts würde ich jedem dringend abraten. Ich weiß auch nicht, was es überhaupt bezwecken soll, im Regelfall werde ich danach von den Fahrzeugen an der Ampel nur nochmal neu überholt - oder beim Rechtsabbiegen übersehen.
Ich weiß auch nicht, was es überhaupt bezwecken soll
Gerade in Stadten stehen im Berufsverkehr Autos oft im Stau. Wenn es keinen Radweg gibt und man sich mit dem Fahrrad hinten einreiht braucht man dann fuer 500m gerne mal 20 Minuten. Wenn man stattdessen rechts am Stau vorbeifaehrt ist man in maximal 5 Minuten durch.
Den Paragraphen sollte man ersatzlos streichen.
Idealerweise wuerden sogar mehr Menschen davon Gebrauch machen. Es ist nur deswegen so risikoreich, weil PKW- und LKW-Fahrer es nicht gewohnt sind, beim abbiegen noch schauen zu muessen ob vielleicht ein Fahrrad kommt, weil es ihnen so selten passiert. Wenn das an jeder Kreuzung nahezu immer der Fall waere wuerde sich alle ziemlich schnell angewoehnen, jedes Mal zu schauen. Noch besser waeren ja ueberall baulich getrennte Radwege, aber ob das zu meiner Lebzeit noch was wird bezweifle ich irgendwie...
Gerade in Stadten stehen im Berufsverkehr Autos oft im Stau. Wenn es keinen Radweg gibt und man sich mit dem Fahrrad hinten einreiht braucht man dann fuer 500m gerne mal 20 Minuten. Wenn man stattdessen rechts am Stau vorbeifaehrt ist man in maximal 5 Minuten durch.
Genau dann (bei Stau und stockendem Verkehr) darf ich doch aber eh rechts überholen, unabhängig vom Fahrzeug. Gehts da jetzt nur um die Erlaubnis, auf der 'zwischen den Fahrspuren' überholen zu dürfen? Wäre es da nicht sinnvoller, beispielsweise das Fahren auf dem Gehweg bei Stau zu erlauben, evt. mit beschränkter Geschwindigkeit?
Nein. Du verwechselst § 5 (8) StVO mit § 7 StVO. Letzterer gilt a) nur für Kfz, b) nur für mehrere Fahrspuren, und c) in der Form auch nur außerorts, da man sich innerorts (als Kfz) eh die Spur frei wählen kann.
Gehts da jetzt nur um die Erlaubnis, auf der ‘zwischen den Fahrspuren’ überholen zu dürfen?
Nicht zwischen den Spuren, aber eben auf der (schon belegten) rechten Spur ganz aussen.
Wäre es da nicht sinnvoller, beispielsweise das Fahren auf dem Gehweg bei Stau zu erlauben, evt. mit beschränkter Geschwindigkeit?
Meiner Erfahrung nach gibt es dann an solchen Hauptverkehrsadern wenn es keinen Radweg gibt auch keinen Fussweg, und falls es einen Fussweg gibt hat der dann meist auch das Zusatzschild "Radfahrer frei" oder er ist gar als gemeinsam genutzter Fuss- und Radweg ausgeschildert. Aber in Ermangelung dieser erlaubt man dann eben das Fahren auf der rechten Spur ganz aussen mit Vorsicht.
Idealerweise wuerden sogar mehr Menschen davon Gebrauch machen. Es ist nur deswegen so risikoreich, weil PKW- und LKW-Fahrer es nicht gewohnt sind, beim abbiegen noch schauen zu muessen ob vielleicht ein Fahrrad kommt, weil es ihnen so selten passiert.
Die Fahrradfaher, die an abbiegenden Fahrzeugen vorbeifahren, sind aber außerhalb des Rahmens der StVO. Da ist ja von „wartenden“ Fahrzeugen die Rede. Ein Fahrzeug in Bewegung wartet aber nicht. Insofern darf beim rechts abbiegen kein Fahrzeug auf meiner Spur rechts von mir ebenfalls fahren. Das soll nicht den (rechten) Schulterblick wegreden, der ist aber nicht für dieselbe Spur, sondern für parallel verlaufende Spuren (wie beispielswiese ein getrennter Radweg).
Ja da habe ich mich schlecht ausgedrueckt. Ich meinte schon die Fahrraeder, die waehrend die Ampel noch rot war neben bzw versetzt neben ein Auto gefahren waren. Die kommen ja ueblicherweise nicht schneller als das Auto von der Ampel weg und sind dann waehrend des Abbiegens leicht hinter dem Auto, haben aber trotzdem Vorfahrt.
Was das bringen soll? Du musst als Fahrradfahrer nicht erst warten bis alle rechtsabieger weg sind sondern kannst die Kreuzung direkt überqueren. Führt insgesamt zu einem besseren Verkehrsfluss weil mehr Fahrzeuge gleichzeitig die Kreuzung überqueren können.
Überholt werden sollte eigentlich kein Problem darstellen wenn sich die Autofahrer an die Abstandsregeln halten.
Wenn mich jemand beim abbiegen übersieht, nachdem er an der Ampel stand und ich rechts-vor ihm stand hat der offensichtlich nicht die Befähigung ein Auto zu führen. Ist in Karlsruhe übrigens so gelöst, dass an vielen Ampeln ohne dedizierten Fahrradstreifen zwei Haltestreifen existieren. Zwischen diesen dürfen Fahrräder auf grün warten was garantiert, dass die Autofahrer dich durch die Frontscheibe sehen können.
Was das bringen soll? Du musst als Fahrradfahrer nicht erst warten bis alle rechtsabieger weg sind sondern kannst die Kreuzung direkt überqueren. Führt insgesamt zu einem besseren Verkehrsfluss weil mehr Fahrzeuge gleichzeitig die Kreuzung überqueren können.
Joa wenn sich LKWs nicht an die Regeln halten, dann sollte man auch Grüne Ampeln nur sehr vorsichtig überqueren, Parkplätze sollte man allgemein meiden und Autobahnen sind außer sonntags auch unbenutzbar.
Ich rede nicht von LKWs die sich nicht an die Regeln halten. Ich rede von Idioten, die sich selbst durch ihr Verhalten gefährden.
Einerseits jammern sie, sie seien die Schwächsten Glieder im Verkehr (und vergessen dabei die Fußgänger), verhalten sich aber selber, als wären sie unzerstörbar.
Du hast genauso das Recht auf der rechten Seite nach vorn zu fahren, wie auch ein Kraftfahrzeug rechts abbiegen darf.
Du hast die Pflicht nicht zu schnell und unvorsichtig in und aus dem Toten Winkel zu fahren und dem Kraftfahrer eine angemessene Reaktionszeit zu lassen, wie das Kraftfahrer sich durch Aufmerksamkeit beim (Liks)-Überholen mit Spiegel und Schulterblick vergewissern muss, dass er niemanden gefährdet.
Es ist hier völlig egal, wie zerdtörbar man ist!
Da sich gehäuft hat, dass gerade bei Bussen und LKW einer von beiden die Situation falsch eingeschätzt hatte, wurde im Juni letzten Jahres für Busse und Lkw ein Abbiegeassistent verpflichtend, der auf im Totem Winkel stehende Fußgänger oder Fahrradfahrer aufmerksam macht.
Das entbindet beide Verkehrsteilnehmer nicht von der gegenseitigen Rücksicht und dem Versuch die Situation des anderen zu verstehen.
Ich kann mit dem Begriff "Idiot" mitgehen, wenn man sich in den Toten Winkel eines Bus stellt, nur weil man das recht dazu hat.
Es wird technisch getan was geht. Wie geschrieben sind seit einiger Zeit auch Abbiegeassistenten Pflicht.
Auch wenn man die aufgrund der größeren ausgehenden Gefährdung die Schuldvermutung beim Kraftfahrer liegt, kann jeder Verkehrsteilnehmer fahrlässig sein. Die Schuldvermutung leitet sich u. a. daraus ab, dass man beim Radfahrer/Fußgänger aufgrund seiner höheren Risikos auch eine größere Vorsicht vermutet.
"Idiot" zähle ich nicht zur besten Bezeichnung. Eine akzeptierte Risikofreude lässt der ein oder andere Radfahrer schon erkennen.