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Kaum noch Anträge auf Entschädigung wegen Urteilen gegen Homosexuelle

www.tagesschau.de Kaum noch Anträge auf Entschädigung wegen Urteilen gegen Homosexuelle

Seit 2017 können Menschen, die früher für gleichgeschlechtlichen Sex verurteilt wurden, eine Entschädigung beantragen. Doch zuletzt wurden kaum noch entsprechende Anträge gestellt.

Kaum noch Anträge auf Entschädigung wegen Urteilen gegen Homosexuelle
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