Verursacht ein Mieter Schäden in einer Wohnung, darf der Vermieter auf die Kaution zugreifen, um Reparaturen zu bezahlen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs besagt: Das ist auch nach der sechsmonatigen Verjährungsfrist möglich.
Im konkreten Fall wollte ein Vermieter aus Nürnberg von einer ehemaligen Mieterin Geld haben. Sie soll zum Beispiel in der Wohnung eine Steckdose beschädigt und den Holzboden zerkratzt haben.
Normalerweise müssen Vermieter die Reparaturkosten dafür innerhalb von sechs Monaten einfordern. Anders ist es, wenn der Vermieter die Schäden mit der Kaution verrechnen will, so das Urteil des BGH.
Sechs Monate sind also den Vermieter:innen nicht genug Zeit eine Inspektion ihres neu zuvermietenden Objekts durchzuführen?
Dann wäre ich dafür, dass Vermieter:hnen Mietenverzug von einem halben Jahr akzeptieren müssen!
Absolut lächerlich. Die Höhe einer Kaution beträgt maximal drei Nettokaltmieten. D.h. rein rechnerisch ist es für den Vermieter ein größerer Schaden, die Wohnung länger als drei Monate nicht zu vermieten, als die Kaution nicht zum Decken von Schäden nutzen zu können.
Es gibt keinen legitimen Grund, warum es länger dauern sollte, den Schaden beheben zu lassen, wenn dieser nicht sowieso die Kautionssumme deutlich übersteigt.