Die Durchführung eines Volksbegehrens zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in BW ist laut Innenministerium nicht verfassungskonform. Es lehnte die Zulassung deshalb ab.
Was man hierbei nicht vergessen darf: G9 kommt ab dem übernächsten Schuljahr (Beginn September 2025) für die Fünft- und Sechstklässler. Somit also auch rückwirkend für die, die dieses Jahr an das Gymnasium wechseln. Es wurde "nur" abgelehnt, dass für alle aktuellen Schüler am Gymnasium "rückwirkend" G9 zusätzlich ermöglicht wird. Dass das organisatorisch und finanziell nicht einfach wird und beim aktuellen Lehrermangel auch personell schwierig wird sehe ich ein - vorallem bei dem vergleichsweise kurzen Vorlauf.
Ja, ist besch... für die, die schon auf dem Gymnasium sind und gerne G9 hätten, aber ich bin froh, dass sich hier überhaupt was bewegt hat.
Ganz so trist würde ich es nicht zeichnen. Das hat auch nichts mit Mühe zu tun. Die Begründungen mögen nicht auf komplette Gegenliebe stoßen, aber sie sind zumindest nicht hanebüchen:
die Mehrkosten für den Landeshaushalt wären immens und sind im Begehren nicht genauer angegeben
das Begehren nimmt Bezug auf die Volksabstimmung, bei der es aber andere Organisatoren waren
Den zweiten Punkt finde ich sehr seltsam, den ersten für nachvollziehbar.
Es ist Aufgabe der Verwaltung den Willen der Bürger umzusetzen. Zu verlangen, dass man vorher alles auf Heller und Pfennig durchrechnet ist doch verrückt.