Parkhausbetreiber haftet nicht für Schäden nach Sex auf geparktem Auto
Parkhausbetreiber haftet nicht für Schäden nach Sex auf geparktem Auto
www.salue.de /nachrichten/message-184694.phtml
Wenn ein im Parkhaus abgestelltes Auto beschädigt wird, weil ein fremdes Pärchen Sex auf der Motorhaube hat, muss der Parkhausbetreiber nicht dafür haften. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Pärchen an einem Auto Dellen und Kratzer hinterlassen - Schaden: über 4einhalb tausend Euro. (ReCa)
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