bei Krankmeldung während eines Urlaubs bekommst du die Tage zurück, wie du bereits geschrieben hast
bei Krankmeldung während du Gleitzeit genommen hast, sollte es auch so sein
bei Krankheit an Wochenenden, Feiertagen o.ä. gibt es leider nichts zu holen…
Edit: solltest du Teilzeit arbeiten, gibt es vermutlich so lange nichts zu holen, solange du vor bzw. nach der Krankschreibung noch deine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit erreichen kannst
Nein. Du hast nur Anspruch für Tage, an denen du regulär Geld beziehen würdest.
Davon unberührt bleiben die Regeln zum Arbeitsschutz, d.h. dein AG kann dir bei wechselnden Schichten nicht mehr Tage in folge Arbeit aufbrummen als gesetzlich zulässig, weil du vorher länger krank warst.