Der Virologe Christian Drosten wurde auf einem Campingplatz beschimpft und erstattete Anzeige. Im Prozess gegen seine Beleidiger erlebt er nun eine böse Überraschung.
Sagen wir wie es ist, das Urteil ist scheiße und der Richter hat seinen Job nicht gemacht. Schon die Ausgangsituation hätte eine schwerere Strafe nach sich ziehen sollen aber gepaart mit dem Verhalten der Verurteilten WÄHREND der Verhandlung, hätte das niemals so milde ausfallen dürfen. Keine Ahnung ob man da in Revision gehen kann, aber ich würds versuchen.
Diese Schwurbler hätten sich hier medienwirksam eine blutige Nase holen müssen, so sendet das ganz falsche Signale und das Reichsbürgerpack kann sich den Arsch abfreuen und fröhlich weiter machen, es scheint ja keine wirklichen Konsequenzen zu haben.
Ich habe auch immensen Respekt vor Drosten und seiner Ruhe, denn mir ist selbige recht flott abhanden gekommen und ich habe meinem Schwurbelnachbar (und AFD Wähler und Putinversteher) einige Wochen nach Einzug klar gemacht, dass er eine "Welt des Schmerzes" betritt wenn er mich und meine Frau weiter belästigt. Lustigerweise hat das unser Verhältnis komplett gedreht denn mittlerweile unterhalten wir uns ganz normal, pflegen ein fast freundschaftliches Verhältnis und für seine Aussagen und Taten hat er sich auch entschuldigt. Ein Schwurbelchen und Kremelinchen ist er aber immer noch...
Revision oder Berufung? Revision ist nur eine Formale Prüfung(wurde das Protokoll eingehalten). Berufung bedeutet, dass man mit dem Urteil nicht einverstanden ist und meint, dass der Richter seinen Job scheiße gemacht hat.
In der Revision werden nicht nur formelle Fehler, sondern auch Verletzungen materiellen Rechts geprüft. Es gibt halt keine neue Beweisaufnahme, anders als in der Berufung.
Laut 2 Minuten Googlesuche soll hier die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden vor der Entscheidung, welches Rechtsmittel eingelegt wird.