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InitialsDiceBearhttps://github.com/dicebear/dicebearhttps://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/„Initials” (https://github.com/dicebear/dicebear) by „DiceBear”, licensed under „CC0 1.0” (https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/)ST
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2 yr. ago

  • 75 Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes fehlt vielen das Bewusstsein dafür, dass manche Dinge im GG so in der Form drinstehen eben weil es vor dem Hintergrund der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus entstanden ist.

  • Danke für die Ergänzung. Wobei der Absatz als Ganzes die Todesstrafe nicht ausschließt. Erst in Kombination mit Art. 102 wird klar, das Freiheitsstrafe zulässig und die Todesstrafe unzulässig ist.

  • Um Dir auf die Sprünge zu helfen GG Art. 1

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    und GG Art. 102.

    Die Todesstrafe ist abgeschafft.

    Davon, dass diese unantastbaren Grundsätze für irgendwen, Verfassungsfeinde eingeschlossen, nicht gelten steht da nichts.

  • The 'appstore' of some distributions, e.g. Linux Mint, displays a warning or hint for unofficial flatpaks. In Mint the display of unofficial flatpaks are toggled off by default and there is a warning or recommendation displayed against toggling on.