75 Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes fehlt vielen das Bewusstsein dafür, dass manche Dinge im GG so in der Form drinstehen eben weil es vor dem Hintergrund der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus entstanden ist.
Danke für die Ergänzung. Wobei der Absatz als Ganzes die Todesstrafe nicht ausschließt. Erst in Kombination mit Art. 102 wird klar, das Freiheitsstrafe zulässig und die Todesstrafe unzulässig ist.
Ich hab ihn gerade mal dran erinnert, was so in unserer Verfassung steht. Vorausgesetzt er ist Deutscher, sodass das GG relevant ist. Sonst gelten die Richtlinien der EMRK bzw. der EU.
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Was ich für Jemanden, der für die Wiedereinführung der Todesstrafe plädiert, die in Deutschland aus gutem Grund abgeschafft wurde, eine gewagte Aussage finde.
The 'appstore' of some distributions, e.g. Linux Mint, displays a warning or hint for unofficial flatpaks. In Mint the display of unofficial flatpaks are toggled off by default and there is a warning or recommendation displayed against toggling on.
Yes, however a lot of this information would not be publicly available in Germany or only with valid concern, e.g. birthday, car ownership, value of the estate.
Ja, wenn man sich die Parteiprogramme von FDP und CDU aus den Anfangsjahren so ansieht...