Sehr kurios - habt ihr eine Ahnung was derart wichtig / speziell an der Rübenproduktion sein könnte, dass bereits auf Ebene der Legaldefinitionen eine derartige Ausnahme aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes geboten ist??
... Aus Gründen der Gleichbehandlung fordere Freiheit für jede Art des Wurzelgemüses!
Ich wundere mich dennoch über die Ausnahme in der Legaldefinitionen, da Nutzhanf ja bereits ebenfalls explizit ausgenommen wird und laut dem Artikel THC-freier Hanf ja gleichermaßen als Pollenschutz anscheinend gut funktioniert...
... Macht systematisch an sich nur dann Sinn, wenn psychoaktiver Hanf den Pollenschutz tatsächlich effektiver als THC-freier Hanf bewirken könnte...?
Vielleicht haben sie auch keine Lust, jede Menge Anzeigen deswegen zu bearbeiten. Bisher gab's nur THC-freien Hanf, da mussten sie nicht zu jedem Rübenacker rausfahren. Und jetzt wird der Hanf vor der Blüte zerstört, da ist es auch egal, ob er THC hat oder nicht.