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Komoot-Paragraf und die Novellierung des Bundeswaldgesetzes

www.heise.de Komoot-Paragraf und die Novellierung des Bundeswaldgesetzes

Eine Wanderung machen und den GPX-Track mit Freunden teilen? Das wird schwierig, wenn ein Referentenentwurf des Bundeswaldgesetzes so verabschiedet wird.

Komoot-Paragraf und die Novellierung des Bundeswaldgesetzes

Eine Wanderung machen und den GPX-Track mit Freunden teilen? Das wird schwierig, wenn ein Referentenentwurf des Bundeswaldgesetzes so verabschiedet wird.

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In der "Forst-Praxis" wurde dies plakativ als "komoot-Paragraf" bezeichnet. Heiko Mittelstädt von der Deutschen Initiative Mountainbike e. V. (DIMB) verdeutlicht die Empörung der Waldnutzer: "Der § 33 enthält Regelungen, die jeden Erholungsnutzer, ob zu Fuß, mit dem Rad oder zu Pferd, betreffen. Wer mit seinem Smartphone seine Route trackt, oder einfach nur ein Foto in den sozialen Medien teilt, der kann bei falscher Voreinstellung schnell mit einem Verbotstatbestand konfrontiert werden."

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Der Entwurf könnte auch das bloße Erfassen der Wege und Wegmerkmale infrage stellen, was die Arbeit der OpenStreetMap-Community unmittelbar gefährden könnte. Weiße Flecken gibt es nur in sehr wenigen Staaten, würden dann aber in Deutschland auftreten, wenn ein Waldbesitzer zum Erfassen der Wegedaten etwa keine Erlaubnis erteilt. Sie einzuholen, ist auch praktisch schwierig, denn Kontaktadressen der Besitzer sind an Ort und Stelle kaum aufzutreiben.

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39 comments
  • Open Street Map dürfte das immerhin nicht betreffen, da nur vom Eintragen neuer Routen oder Trails die Rede ist und solche werden bei Open Street Map nur eingetragen, wenn diese offiziell (also hoffentlich von allen Beteiligten genehmigt) sind. Bei mir in der Nähe sind z.B. Routen eingetragen, die auf aufgestellten Infotafeln zu sehen sind.

    • Ja, aber OpenStreetMap basiert auch darauf, dass Personen GPS Traces hochladen, um die Wegführung zu erfassen. Das würde durch ein solches Gesetz aber erschwert werden, wenn man beim Hochladen von solches Tracks wenn man nicht aufpasst mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.

      • Hm, ja da könntest du Recht haben. Ich hatte nicht auf dem Schirm, dass GPS Trace == virtuelle Route/Trail gelten könnte.

    • solche werden bei Open Street Map nur eingetragen, wenn diese offiziell (also hoffentlich von allen Beteiligten genehmigt) sind

      Wie kommst du auf diesen Unsinn? Im Artikel geht es nicht um formell benannte Wanderrouten, sondern eingetragene Wege, die dann beispielsweise eben von Komoot wegen häufiger Nutzung als Smart Tour anderen angezeigt werden.

      OpenStreetMap hat das Ziel die Realität abzubilden und wenn da ein informeller Trampelpfand irgendwo ist, gehört der nach OpenStreetMap. Kannst den gerne mit informal=yes taggen oder access=no, sollte der abgesperrt sein, aber Ziel von OSM ist trotzdem die Wege aufzunehmen.

      • Das habe ich aus dem Openstreetmap Forum, wo das diskutiert wird ;)

        https://community.openstreetmap.org/t/entwurf-eines-gesetzes-zur-neuordnung-des-bundeswaldgesetzes/106052

        Seit ich das letzte mal reingeschaut habe, sind viele Beiträge zu der Diskussion dazugekommen, aber hier die Auszüge auf denen ich meine oben geschriebene Meinung gebildet hatte:

        Unter einer virtuellen Route oder einem virtuellen Trail verstehe ich so etwas wie die vielen verschieden Routenvorschläge, die in Portalen wie Komoot, Alltrails oder Outdooractive veröffentlicht werden, also Tracks, die gar nicht in der OSM-Datenbank angelegt werden. Wir kennen zwar auch in OSM solche Routen, nämlich die klassischen, ausgeschilderten Wanderwege, die wir als Routen-Relation in OSM anlegen. Aber das sind ja vor Ort ausgeschilderte Routen, so wie in (2) beschrieben

        Es gibt immer wieder einmal einzelne OSM-Aktive, die auch rein virtuelle Routen in OSM als Routenrelation anlegen. Doch diese werden stets von der OSM-Community zurückgepfiffen und darauf hinwiesen, dass die OSM-Datenbank nicht der richtige Ort dafür ist. Dass wir in OSM nur Routen einpflegen, die vor Ort ausgeschildert sind. Dass für virtuelle Routen und Tourenvorschläge Portale wie Komoot, Alltrais und Outdooractive zu nutzen sind.

        Das Erfassen dieser tracks an sich bedarf nicht der Genehmigung, sondern das “Anzeigen oder Ausweisen als Route oder Trail”. Damit ist nicht das Mapping in einer Geodatenbank angesprochen, sondern die Nutzung solcher Wege für Routenvorschläge durch die entsprechenden Anbieter.

        • Das habe ich aus dem Openstreetmap Forum, wo das diskutiert wird ;)

          Das Erfassen dieser tracks an sich bedarf nicht der Genehmigung, sondern das “Anzeigen oder Ausweisen als Route oder Trail”.

          Ja und das ist der Fall, wenn ich einen GPX Track aufzeichne und einen Trampelpfad langgehe und dann bei OSM hochlade, um den Pfad einzutragen. Man kann auch nicht von Politikern und Juristen erwarten, dass sie den Unterschied bei OSM zwischen Track und Relation kennen.

          Wenn man nicht will, dass Leute die offiziellen Wege verlassen, stellt man halt in einigermaßen regelmäßigen Abständen Schilder auf. Mir ist es auch schon passiert, dass ich (zugegeben: vermutlich durch eigene Unaufmerksamkeit) über schmale Pfade gegangen bin und erst viel später ein entsprechendes Schild gesehen habe. Das Maß an Beschilderungen unterliegt starken Schwankungen. In einigen Wäldern stehen solche Schilder vielleicht jeden Kilometer.

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