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  • Ein Urteil in Belgien zu sexualisierter Gewalt sorgt derzeit für Empörung und Proteste. Ein Gericht in Löwen (Belgien) stellte zwar fest, dass ein Student eine Studentin vergewaltigt hat – aber Freiheitsstrafe wollte die zuständigen Richter:innen für den Mann keine verhängen, sondern lediglich eine Geldstrafe von 3500 Euro.

    Neben der strafmildernden Begründung, dass der Angeklagte keine Vorstrafen hat, verwiesen die Richter:innen laut Medienberichten in seiner Urteilsbegründung darüber hinaus auch auf sein junges Alter – der Medizin-Student ist 24 Jahre alt. Ebenso genieße der Mann ein hohes Ansehen. Demnach sei der Gynäkologie-Student laut Gericht "ein begabter junger Mann", der "sowohl privat als auch beruflich hoch angesehen" sei, wie er im Urteil, das am 1. April gefällt wurde, festhielt.

    Publik wurde der Fall unter anderem durch einen Youtuber, der über den Fall sprach. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Youtuber aufgenommen, weil dieser die Identität des Täters preisgab. Ausnutzung der Situation

    Für das Gericht in Löwen war jedenfalls klar, dass der 24-Jährige die Studentin nach einer Party im November 2023 vergewaltigt hat. Auf Überwachungskameras war zu sehen, dass die Studentin stark betrunken war und mehrmals auf dem Weg zur Wohnung des Angeklagten das Gleichgewicht verlor. Der Angeklagte gab an, er habe die Frau gefragt, ob er in sie – ohne Kondom – eindringen könne. Doch gefragt zu haben ist nach der Definition von Vergewaltigung in Belgien irrelevant, wenn ein schwacher Zustand, wie eine starke Alkoholisierung, ausgenutzt wird.

    Das Gericht befand daher: Die Frau war in keinem Zustand, in dem sie hätte entscheiden können, was auch der Angeklagte schließlich eingestand. Das Gericht machte zwar auch klar, dass die "begangenen Handlungen schwerwiegend" und "inakzeptabel" seien und der Student die sexuelle Integrität der Frau "nicht respektiert" habe. Dennoch wollte er den Mann nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilen, womit auch kein Eintrag im Vorstrafenregister vorgesehen ist.

    Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Einspruch erhoben, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Der Mann kann vorerst weiterstudieren, wenngleich die Universitätsklinik, in der der Mann arbeitete, mitteilte, dass der 24-Jährige vorläufig vom Dienst suspendiert worden sei. Seit dem Urteil gibt es wiederholt Proteste dagegen, auch starteten Aktivist:innen eine Petition gegen sexualisierte Gewalt. (beaha, 16.4.2025)