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Urteil des EuGH: Erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos

www.tagesschau.de Urteil des EuGH: Erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos

Patienten haben einen Anspruch auf die kostenlose Einsicht in ihre Akten - auch ohne Angabe von Gründen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Vorausgegangen war ein Streit zwischen einer Zahnärztin und einem Patienten. Von Gigi Deppe.

Urteil des EuGH: Erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos

(...) Ein Mann aus Sachsen-Anhalt stritt sich mit seiner Zahnärztin über die Behandlung, wollte gegen sie vorgehen, weil sie ihn falsch behandelt habe. Deswegen verlangte er von ihr eine Kopie seiner Patientenakte. Sie forderte im Gegenzug, dass er die Kosten dafür übernimmt - was er aber ablehnte. Er war der Ansicht, einen Anspruch auf eine kostenlose Kopie der Akte gebe es ja nach dem Datenschutzrecht.  

Der Mann bekam heute Recht beim EuGH. Der entschied für die gesamte EU: Ja, die Forderung ist durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt. Patienten dürfen keine Kosten entstehen. Sie haben grundsätzlich ein Recht, eine Kopie ihrer medizinischen Akte zu bekommen.

Sie müssen das auch nicht begründen. Ob sie wissen möchten, welche Daten über sie gespeichert werden oder ob sie einen Behandlungsfehler vermuten, ist egal. Ärzte können sich nur weigern, wenn das Vorgehen der Patienten rechtsmissbräuchlich ist, wenn diese etwa wiederholt und exzessiv Einsicht verlangen.

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