Ein Autohändler bietet 22 aus China importierte Elektro-SUVs von Volkswagen an. Der Hersteller lässt die Fahrzeuge konfiszieren und fordert die Verschrottung. Worum geht es bei dem Streit? Von Andreas Wolter.
Doch Volkswagen hält das Vorgehen des Händlers für illegal. Der Konzern sieht sich in seinen Markenrechten verletzt. Allein Volkswagen sei berechtigt zu entscheiden, ob und wann ein Modell wie der ID.6 auch in Europa eingeführt werde. Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hamburg. Es untersagte dem Autohändler per Einstweiliger Verfügung und später auch per Urteil, "zum geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union das Zeichen VW im Kreis und ID.6 für Kraftfahrzeuge zu benutzen".