Im Streit über die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz hat das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster die Berufungsklage der AfD abgewiesen.
bis endlich mal jemand den Arsch hochkriegt und ein Verbotsverfahren wenigstens beantragt?
Die schaffen es ja nicht einmal die gesichert rechtsextremistische JA zu verbieten und die ist nur ein Verein. Das wäre wesentlich einfacher als ein Parteiverbot. Das wäre ein reiner Verwaltungsakt aber Nancy Faeser will offenbar nicht,
Die kann wahrscheinlich nicht, sie hat ja alle Hände voll zu tun, mit der einen muss sie dem braunen Pack den Steigbügel halten, während sie mit der anderen in der braunen Güllegrube nach Stimmen fischt.
Da muss man dazu sagen, dass da die Justiz nicht ganz unschuldig ist. Mit seinem NPD Urteil hat das Bundesverfassungsgericht unter Leitung von Peter Müller (kurz vor Amtsantritt noch CDU Ministerpräsident des Saarlands) die Latte so hoch gelegt, dass es defacto erst möglich ist ein Verbot durchzusetzen, wenn es sich nicht mehr durchsetzen lässt.
Das Hauptargument dafür, dass die NPD damals nicht verboten wurde, war, dass sie nicht relevant genug war, um den Staat ernsthaft zu gefährden. Die AfD ist deutlich relevanter und die Gefahr, die von ihr ausgeht, müsste deshalb deutlich anders bewertet werden.
Ja richtig. Und wenn du eine Partei erst verbieten darfst, wenn sie sich so in die Gesellschaft verankert hat, dann sagen viele nicht zu unrecht, dass ein Verbot nichts mehr bringt, weil der Extremismus dadurch nicht verschwindet. Natürlich würden die jetzt die Märtyrer Rolle nur zu gern ausschlachten.
Edit: das ist eben das Paradoxon der Toleranz. Wer meint die Intoleranz erst wachsen zu lassen um sie dann zu verbieten erlebt wie wir jetzt sein blaues Wunder (Farb-pun not intended)
Das Verbot brigt eben doch was, denn das Parteivermögen wird eingezogen und Nachfolgeorganisationen werden auch mit verboten. Das haut schon ganz schön rein. Da die Mitgliedschaft in und die Unterstützung von verbotenen Organisationen strafbar ist, müssen die ehemaligen Mitglieder sehr vorsichtig sein, was sie danach so machen. Mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst dürfte die Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich verbotenen Partei auch nicht vereinbar sein.