Ein Fotograf möchte für Fotos von Fototapeten Urheberrechts-Tantiemen kassieren. Deutsche Gerichte lehnen das ab – außer in Köln. Das LG baut sogar dem BGH vor.
Was für ein Schwachsinn. Muss man bei Wohnungsfotos im Internet jetzt das gesamte Inventar und die Wände schwärzen, weil man ja das Urheberrecht von irgendwelchen Trotteln verletzen könnte?