Die für Sonntag geplante Fahrraddemo gegen den Ausbau der A5 darf doch nicht auf der Autobahn selbst stattfinden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof folgte einer Beschwerde der Stadt Frankfurt.
Ich verstehe die Argumentation des Gerichts nicht:
Die Demo darf nicht auf der A5 stattfinden, weil die Gefahr von Auffahrunfällen am Rande einer Absperrung zu hoch wäre.
Also findet sie auf einer anderen Autobahn statt. Gibt es da nicht das gleiche Problem?
Außerdem wird hier die Gefahr durch die hohe Geschwindigkeit der Autos als Argument genutzt, um die Versammlungsfreiheit einzuschränken.
Ich dachte, die Geschwindigkeit an sich wäre gar kein Problem, deshalb braucht es doch auch kein Tempolimit?
Und warum man nicht weit im Vorfeld der Absperrung schon die Geschwindigkeit auf 80, dann 60 reduzieren kann, erschließt sich mir auch nicht.
Dafür gibt es doch die elektronischen Anzeigen da überall.
Die Begründung irritiert. Ich kann verstehen, dass Stauenden kritische Geschichten sind und es dort immer wieder zu schweren Unfällen kommt, wenn Autos da ungebremst reinrasen. Wenn das aber der Fall ist, dann stellt sich die Frage, warum dann etwa zu Jahresbeginn all die Bauerndemos auf den Autobahnen so genehmigt wurden.