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Neuerungen bei der DB

Es ist der totale Bahn-sinn: Die Deutsche Bahn AG plant ein umfassendes Verzehrverbot für Mitgebrachtes in ihren Nah- und Fernverkehrszügen! Untersagt werden soll internen Dokumenten zufolge ab 1. Juli 2023 der Verzehr sämtlicher Speisen oder Snacks, die nicht im Bordbistro, bei Zugbegleitern oder mobilen Snackverkäufern erstanden wurden. Das Geraschel von Backwarentüten und die Salatessiggerüche unmittelbar nach jeder Abfahrt gehören damit wohl der Vergangenheit an.

Zu den künftig angebotenen Gerichten sollen höherpreisige Gerichte wie „Makkaroni in Gorgonzolasauce“ oder „Thai-Kuttelsuppe mit Koriander“ zählen. Der Verkehrskonzern hofft, durch eine Änderung der Beförderungsbedingungen den Durchschnittsumsatz in der Bordgastronomie von derzeit etwa fünf Euro pro Person zu vervielfachen. Wie ärmere Leute oder hungrige Berufspendler damit zurechtkommen, ist der Bahn offenbar egal.

Besonders umstritten könnte freilich die „Rausschmiss-Regel“ werden: Wer vom Bahnpersonal beim Fremdverzehr eines Croissants oder eines Kaffees aus der Thermoskanne erwischt wird, soll ohne Verwarnung des Zuges verwiesen und am nächsten Haltebahnhof an die Luft gesetzt werden. Von dieser Regelung werden nur Personen ausgenommen, die sich dazu verpflichten, Snacks oder Kaltgetränke im Wert von mindestens sechs Euro 90 zu konsumieren. Das entspräche derzeit einem vegetarischen Vollkornbrot mit Ziegenkäse und kleiner Kräuterlimonade im Spar­angebot.

Die deutschen Fahrgastverbände haben bereits angekündigt, gegen die Maßnahmen Sturm zu laufen und gegebenenfalls Verfassungsbeschwerde einzulegen.

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