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Schweiz: Polizei darf Kleinstmengen an Cannabis nicht konfiszieren

www.fm1today.ch Polizei darf Kleinstmengen an Cannabis nicht konfiszieren

Bis zu 10 Gramm Cannabis in der Tasche zu haben, ist legal. Nun geht es noch einen Schritt weiter: Alles unter dieser Menge «darf nicht gerichtlich zur Vernichtung eingezogen werden», heisst es in einem Urteil des Bundesgerichts. Damit schafft es einen Präzedenzfall.

Polizei darf Kleinstmengen an Cannabis nicht konfiszieren

Bis zu 10 Gramm Cannabis in der Tasche zu haben, ist legal. Nun geht es noch einen Schritt weiter: Alles unter dieser Menge «darf nicht gerichtlich zur Vernichtung eingezogen werden», heisst es in einem Urteil des Bundesgerichts. Damit schafft es einen Präzedenzfall.

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