Informationen für Deutsche im Ausland zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2021.
Nur vorübergehend im Ausland?
Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Wer aber nicht in Deutschland gemeldet ist und wählen möchte, der muss rechtzeitig einen Antrag stellen. PDF-Formulare hierfür sind auf der im Titel verlinkten Seite zu finden.
Danke für den Hinweis, habe ich allerdings schon hemacht.
Rechtzeitig ist besonders wichtig: Eine Kollegin hatte bei der Europawahl (anders als ich) schlechte Erfahrungen gemacht. Ihre schwäbische Heimat hat die Wahlunterlagen am Tag vor der Wahl ins Ausland verschickt. Trotz eingehaltener Frist ihrerseits.
Habe schon gestresst, dass sie superfrüh die Unterlagen schicken soll. Aber ich habe sehr viel Frustration vernommen bei dieser Wahl, von allen Seiten.