Mir fällt für die "anderen Rechte" keine sinnvolle Lösung ein, wie das sonst laufen soll. Mit der Ehe geht man gegenseitige Verpflichtungen ein, aus der sich bestimmte Rechte, z.B. Erbschaft, Entscheidung im Krankheitsfall, Geschäftsbesorgung usw. ergeben.
Etwas salopp gesagt, da könnte ja jeder daherlaufen und für dich Sachen machen, obwohl du dem nie zugestimmt hast.
Man könnte statt zum Standesamt zu gehen und die Ehe vor dem Staat zu vollziehen das Gleiche auch in einen Notariell beglaubigten, und am besten noch bei Gericht hinterlegtem Vertrag mit Patientenverfügung etc. regeln. Dann hat man faktisch das gleiche Konstrukt, nur umständlicher und weniger rechtssicher.
Wenn man sich nicht binden will, da kann man einfach micht die damit verbundenen Rechte genießen, weil dazu auch die Pflichten gehören.
Verschiedengeschlechtliche Paare, die nicht heiraten wollen und auch gleichgeschlechtliche Paare, die sich nicht eintragen lassen wollen, sich aber rechtlich absichern möchten, können einen Konkubinatsvertrag abschliessen.
privatrechtlicher Vertrag
Auch kann man bereits festlegen, wer z. B. ausziehen muss, wenn es zu einer Trennung kommt und wer den Mietzins bezahlt, wenn ein Partner auszieht. All diese Fragen können schon ein Konfliktpotential bergen, das durch einen Konkubinatsvertrag vermieden werden kann.
etc
Weiß nicht, wie üblich/anerkannt das in Deutschland ist, die meisten Treffer hatte ich auf Schweizer Seiten.
Das lustige ist, dass die die sich nicht binden aber in einer Beziehung zusammen leben, nicht die Rechte von Verheirateten genießen aber sehr wohl füreinander aufkommen müssen. Will ein Partner beispielsweise Bürgergeld beziehen, will der Staat erstmal das Bankkonto des Partners sehen. Scheint also doch relativ einfach zu sein, zu bestimmen, wer für wen zuständig ist, auch wenn es keinen Trauschein gibt.
Nein? Das gilt nur wenn ein gemeinsamer Haushalt geführt wird und so eine sog. "Bedarfsgemeinschaft" gebildet wird. Anders als bei der Ehe endet diese Annahme aber spätestens mit dem Auszug.
Eine Bedarfsgemeinschaft setzt eine gemeinsame Haushaltsführung voraus.
Aber nur weil zwei WG Mitbewohner seit einem Jahr zusammen sind und schon mal gemeinsam im Urlaub waren, heißt das nicht, dass sie füreinander Geschäfte wie Hauskäufe tätigen, oder über das Abschalten medizinischer Geräte entscheiden sollten. Das ist eine völlig andere Dimension, als die Frage, wieviel Geld man vom Amt bekommt.
Umgekehrt sind Ehepartner auch dann Unterhaltspflichtig, wenn sie nicht im selben Haus leben.