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Justizposse in Bayern: Anwalt bekommt Geld für 7.300 gedruckte Seiten nicht zurück

Digitalisierung ist in Bayern anscheinend nur teilweise angekommen:

Ein Pflichtverteidiger aus Bayern ist mit seiner Forderung gescheitert, sich die Druckkosten für insgesamt 7.327 gedruckte Seiten erstatten zu lassen. Insgesamt hatte der Verteidiger 1.872 Euro Druckkosten in Rechnung gestellt, da er elektronische Akten eines Prozesses ausdrucken musste.

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