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Schule aus Sachsen hält durchgestrichene Hakenkreuze für "staatsfeindliche Symbolik"

taz.de

Strafe wegen Anti-AfD-Symbolik: Schule muss Tadel wegen Anti-AfD-Kritzeleien löschen

5 comments
  • Die Reaktion sollte hier eigentlich vollkommen offensichtlich und auch unumgänglich sein: Alle Verantwortlichen fristlos aus dem Staatsdienst entlassen.

    Verfassungsfeinde, was offensichtliche Nazis in jedem Fall sind, haben im Beamtentum nicht das Geringste zu suchen.

    Beamtinnen und Beamte müssen sich nach § 33 Absatz 1 Satz 3 des Beamtenstatusgesetzes und § 63 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Beamtengesetzes durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen bekennen und für ihre Erhaltung eintreten.

    Belehrung über die Verpflichtung zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Quelle)