Ein Mann aus Hessen muss für die Bestattung seines Halbbruders aufkommen - obwohl er ihn garnicht kannte. Das hat das Mainzer Verwaltungsgericht entschieden.
Der Bestattungspflichtige, also der Mann aus Hessen, habe dem Verstorbenen näher gestanden als die Allgemeinheit, die ansonsten für die Kosten hätte einstehen müssen.
Bei einem "normalen" Halbbruder hätte ich de Logik des Verwaltungsgerichts noch nachvollziehen können, selbst wenn die beiden Halbbrüder keine Kenntnis über den jeweils anderen hatten. Aber ich dachte bei einer Adoption wäre es so, dass die Adoptivfamilie die biologische Familie ersetzt.