Das KG muss sich mit einem 14,5 Mio. Bußgeld gegen Deutsche Wohnen befassen - nun hat der EuGH eine Vorlage des KG beantwortet.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung
zur Verhängung einer Geldbuße führen kann.
Ja gut, aber hat deutsche wohnen se jetzt fahrlässig gehandelt? Ich meine, was ist der Grund wieso Kundendaten zu spät gelöscht wurden? Bei Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten haben, fällt mir jetzt kein Grund ein, dass es nicht gemacht wurde... Es sei denn es wurde vergessen oder so