Auf die Autobahn darf er mit dem kleinen Flitzer zwar nicht, schnell genug dafür wäre er aber allemal: Marcel Paul hat eine neue Bestmarke aufgestellt – und war dabei gleich doppelt so schnell wie vorgegeben.
Ich kenn ein paar Leute aus Österreich die mit ihren bobbycars regelmäßig auf der Autobahn mit >80km/h unterwegs sind. Ist für sie ein Fortbewegungsmittel wie für andere ein Fahrrad.
In Österreich ist das wohl auch legal, solange es aussieht wie ein Spielzeug.
Im Zweifelsfall bedeutet es auch einen Führerscheinentzug, wenn du mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug mit 148km/h über einen Radweg ballerst. Die StVO macht da keinen wirklichen Unterschied