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BDSG-Überarbeitung legalisiert Scoring mit einem „Lex Schufa“ – Datenschutz – Unter dem Radar

Der EuGH machte mit dem Schufa-Urteil deutlich, dass ein Score nur unter bestimmten Voraussetzungen zur automatischen Entscheidung genutzt werden darf und kritisierte die zu lange Speicherung von negativen Einträgen.

Nun hat sich der deutsche Gesetzgeber auf den Weg gemacht, eine Rechtsgrundlage zu erlassen und will mit dem neuen §37a BDSG eine „Lex Schufa“ schaffen, der:

Scoring legalisiert

und

automatische Entscheidungen basierend auf einem Score erlaubt

und dafür einige Do´s und Don´t enthält sowie Transparenzpflichten und Einspruchsmöglichkeiten auferlegt.

Es ist zu befürchten, dass die auf den ersten Blick recht kleinteilige Regelung (Entwurfstext siehe unten) weniger dem Ziel "Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen" dient sondern im Gegenteil neue Möglichkeiten des Scorings ermöglicht werden.

Der Entwurf des §37a sollte deshalb noch einmal auf den Prüfstand, der Versuch der sehr detaillierten Regulierung verbietet zwar einiges explizit, lässt aber darüber hinaus viel Gestaltungsspielraum für Scorings.

Am Rande: Mit der Reform wird die Datenschutzkonferenz der Aufsichtsbehörden institutionalisiert, so dass sie künftig ein stärkeres Gewicht als bislang hat.

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