Wer Müller heißt, soll sich künftig Schmidt nennen dürfen - vorausgesetzt, ein Elternteil heißt auch so. Das Kabinett hat eine entsprechende Reform verabschiedet, die mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Nachnamens vorsieht.
Hier versteh ich auch nicht, warum das nicht in einem Atemzug mit dem Selbstbestimmungsgesetz gemacht wurde. Aber ggf. könnt man ja, sobald das mal in Kraft ist, schauen, ob nur Vorname ändern geht.
Ich finde das spanische Modell ansprechend, wo jede:r zwei Nachnamen hat und den ersten an seine Kinder weitergibt. Traditionell wird der Nachname des Vaters zum ersten und der der Mutter zum zweiten Nachnamen, wobei manmittlerweile die Namen tauschen darf. Das neue Namensrecht kommt da schon ziemlich nah heran.