Wer Müller heißt, soll sich künftig Schmidt nennen dürfen - vorausgesetzt, ein Elternteil heißt auch so. Das Kabinett hat eine entsprechende Reform verabschiedet, die mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Nachnamens vorsieht.
Hier versteh ich auch nicht, warum das nicht in einem Atemzug mit dem Selbstbestimmungsgesetz gemacht wurde. Aber ggf. könnt man ja, sobald das mal in Kraft ist, schauen, ob nur Vorname ändern geht.