Für Leute wie mich, die das nicht sofort verstanden haben:
Es geht hier um die nachgestellte Landung mit dem Fallschirm, nicht um eine Landung nach einer normalen Einreise mit dem Flugzeug.
Was halt funktional im Sinne einer Grenzkontrolle das Gleiche ist: Wenn du in die EU einreist, musst du durch eine Grenzkontrolle und wenn du das per Fallschirmsprung machst, gibt es keine Sonderregelung.