Eilantrag abgewiesen: AfD Sachsen darf als gesichert rechtsextrem eingestuft werden
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Gesichert rechtsextrem ist erst mal nur die Beurteilung einer Behörde (Landesverfassungsschutz) also der Exekutive.
Das ist erstens noch nicht umfänglich juristisch geprüft und zweitens kann die Exekutive nicht einfach so Parteien verbieten.
Die kann nur einen Antrag dazu stellen, das finale Urteil fällt dann die Judikative in Form des BVerfG.