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xkcd #2948: Electric vs Gas
  • And some of us aren’t :) the meme is globally speaking.

  • xkcd #2948: Electric vs Gas
  • you think too American!

  • xkcd #2948: Electric vs Gas
  • They still are…cars. We don’t need no more cars on our streets. Yeah, they could help to replace some old combustion cars but they still are worse than public transport and bicycles.

  • Rassistische Straftaten: Ein besonders schlimmes Wochenende in MV
  • In dem Fall wäre ich für Bewaffnung von Schulkindern!

  • Europawahl: Grüne erleiden deutliche Verluste, AfD wird zweitstärkste Kraft
  • Unironisch, aber warum eigentlich? Was freut alle das Ergebnis von Volt so krass? Wird dadurch irgendwas von den anderen Ergebnissen besser? Ich würde es ja verstehen, wenn eine radikal linke Partei Erfolge gezeigt hätte, aber Volt?!

  • Simulierte Jugend-Europawahl: SPD gewinnt die meisten Stimmen – AfD im Osten weit vorne
  • Dann schreib doch nicht sowas wie „sehr weit links“. Denn dann würdest du nicht auf so populistische Rattenfänger reinfallen. Jemanden, der sehr weit links ist, würde ich unterstellen, dass er bestimmte Dinge und Zusammenhänge verstanden hat und deshalb nie auf so dämliche Nazipropaganda aufspringen würde. Das hat nichts mit Meinung ändern zu tun.

  • Simulierte Jugend-Europawahl: SPD gewinnt die meisten Stimmen – AfD im Osten weit vorne
  • Du warst früher „sehr weit links“ aber würdest heute die AfD wegen deren Klimapolitik nicht wählen? Ahja.

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  • Gibt doch Nix günstigeres als ÖPNV. Wer ein Auto hat, der kann sich auch ne Monatskarte leisten. Für die, die ganz wenig Geld haben gibt es Ermäßigungen. Ultimativ muss der ÖPNV natürlich kostenfrei werden, aber mit D-Ticket kommt man innerhalb einer Stadt schon wirklich günstig gut weg. Preis ist doch wirklich kein Argument hier.

  • Kampf dem Tanzverbot an Karfreitag: Wer schuldet wem Toleranz?
  • Ich komm auf Bayern einfach nicht klar. Deutsche Florida.

  • Söder fordert Eltern via „Bild“ auf, gendernde Lehrkräfte dem Kultusministerium zu melden
  • Das sagt sich leicht. Die Leute sollen einfach bewusst gendern ab jetzt. Es kann nicht sein, dass wir uns diesem reaktionären Unsinn unterwerfen.

  • Europawahl und die AfD: Doppelt so viel Zustimmung
  • Da müssen die Faschos sich erstmal einen Weg durch meinen Wohnzimmer-Urwald schlagen, bevor sie mich finden zur Festnahme.

  • Blinken: Ganz Gaza von akuter Ernährungskrise betroffen
  • Ich übernehme einfach nur nicht die Lügen der Hamas-Propaganda

    Dafür die einer rechts-konservativen jüdischen Nachrichtenseite.

  • 93-jährige übersieht beim Abbiegen anderes Auto und es kracht
  • Wo zieht man da die Grenze?

    So ab 90 aufwärts würde ich sagen :)

  • Wie "Spiegel TV" einen 18-Jährigen zur Hetze freigab | Übermedien
  • Fand den Spiegel-Beitrag dazu jetzt nicht so schlimm, klar, er wurde negativer hingestellt, als er es ist, aber das ist gewissermaßen die SpiegelTV-Art. Muss man nicht mögen, aber viele feiern das Format ja deshalb auch ab. Viel schlimmer sind halt die Kommentare und Hater, gerade bei so einem sensiblen Thema, wie dem Auto, war es klar. Wir sind halt mittlerweile gesellschaftlich an dem Punkt angekommen, wo man manche Sachen einfach nicht mehr ausstrahlen kann, ohne dass der Wutmob im Internet die Messer wetzt. In einer nicht so kaputten Welt hätte man den Beitrag auch einfach mit Humor nehmen können, denn der Anzeigenhauptmeister hat sich ein "Hobby" ausgesucht, dass auf Konfrontation aus ist und wird sich darauf eingestellt haben. Leider gibt es einfach keine Diskussionskultur mehr, vor allem, weil der rechte Hasshaufen so ungeniert und perfide auf alles hetzt, was nicht AFDDDD!!!!!!! oder so ist.

  • Tatort ist böse zu den Unternehmern :(
  • Im nächsten Tatort München: "Szene 1: STADT - TAG

    Max, ein lethargischer arbeitsloser Bürgergeldempfänger, starrt auf die Stellenanzeigen, ohne Hoffnung auf Erfolg. Im Hintergrund hängt ein Bild von Lukas Bauer, dem charismatischen Manager und Wohltäter, der die Arbeitsplätze in der Stadt geschaffen hat.

    Szene 2: PARK - NACHT

    In einem Schattenreich des Parks lauert Max mit einer zerbrochenen Flasche bewaffnet. Lukas Bauer, der schwere Arbeit leistende Manager, joggt vorbei, nichtsahnend.

    Szene 3: PARK - NACHT

    Max sticht heimtückisch auf Lukas ein, raubt ihm seine Wertsachen und lässt ihn blutend zurück. Während Lukas um sein Leben ringt, schleppt Max seine Beute davon, ein Zeichen für die Wertlosigkeit seiner Existenz und den Verlust eines wahren Stützpfeilers der Gesellschaft."

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  • Riskantes Investment!

  • Für mehr als 200.000 Euro: Potsdamer Hasso-Plattner-Institut verhindert Betriebsrat
    www.tagesspiegel.de Für mehr als 200.000 Euro: Potsdamer Hasso-Plattner-Institut verhindert Betriebsrat

    Die Potsdamer IT-Hochschule betrieb viel Aufwand, um einen Betriebsrat zu verhindern. Eine Anwaltskanzlei half ihr, einen Pseudo-Betriebsrat zu installieren. Ein Trend, sagen Arbeitnehmervertreter.

    Für mehr als 200.000 Euro: Potsdamer Hasso-Plattner-Institut verhindert Betriebsrat

    Die Anwaltskanzlei „Pusch Wahlig Workplace Law“ konnte sich in den vergangenen Monaten über einen lukrativen Kunden freuen. Im Dezember 2023 und Januar 2024 rechnete sie insgesamt rund 195.000 Euro ab: beim Potsdamer Hasso-Plattner-Institut. Die Rechnungen liegen Correctiv, dem Tagesspiegel und den Potsdamer Neuesten Nachrichten vor. Aufgeführt sind zum Beispiel Beratungsleistungen für ein Telefonat zum Thema „BR-Wahl/Wahlvorstand“, für die „Begleitung des Wahltags“ und für ein „Kick-Off zur alternativen Mitbestimmung“.

    Hinter den vielen Zeilen Abrechnung verbirgt sich ein Projekt, das die Kanzlei und die Institutsleitung ab Herbst vergangenen Jahres gemeinsam erfolgreich umsetzten: Sie verhinderten die Gründung eines Betriebsrats im Institut – und installierten stattdessen ein selbst konstruiertes Gremium namens Institutsrat (INRA). Offenbar mit dem Ziel, gesetzlich legitimierte Mitbestimmung im Unternehmen zu verhindern.

    Das Potsdamer Institut, an dem rund 1000 Studierende ausgebildet werden, ist laut Arbeitnehmervertretern ein Beispiel für einen Trend, der sich in den vergangenen paar Jahren in einigen Unternehmen bundesweit verbreitet hat: Firmen forcieren die Gründung von Mitbestimmungsgremien, die auf den ersten Blick zwar ganz ähnlich aussehen wie Betriebsräte – tatsächlich aber kaum über die Rechte verfügen, die echte Betriebsräte haben.

    „Man suggeriert damit seinen Mitarbeitenden: Wir tun etwas für euch. In Wahrheit haben diese Interessenvertretungen aber keine Durchsetzungsfähigkeit”, sagt der Arbeitsrechtsanwalt Stefan Chatziparaskewas, der häufig Arbeitnehmer gegen solche Versuche ihrer Arbeitgeber berät.

    Denn den alternativen Interessenvertretungen, erklärt er, fehlten gesetzliche Rechte, die einen Betriebsrat gerade ausmachten. Betriebsräte haben zum Beispiel rechtlich verbrieften Zugriff auf die Bruttogehälter der Beschäftigten und können so darauf hinwirken, dass Beschäftigten für gleiche Arbeit vergleichbar hohe Löhne gezahlt werden. Ein anderes Beispiel: Brechen einem Unternehmen Aufträge weg und müssen sie deshalb Mitarbeiter entlassen, besteht in Firmen mit Betriebsrat Anspruch auf Abfindungen. In Firmen mit Pseudo-Betriebsräten, erklärt der Anwalt, bestehe dieses Recht nicht – gerade das mache diese alternativen Mitarbeitendenvertretungen für die Arbeitgeber ja so interessant. Hasso Plattner – offenbar kein Betriebsratsfreund

    IT-Unternehmer Hasso Plattner ist der Geldgeber der nach ihm benannten Hochschule – und Plattner fiel schon früher damit auf, kein großer Fan von Betriebsräten zu sein. Der von ihm mitgegründete Konzern SAP war lange Zeit die einzige Firma im Aktienindex Dax, die keine solche Beschäftigtenvertretung hatte. Und als sich 2006 eine Gruppe von Mitarbeitern mühte, einen Betriebsrat zu gründen, wehrte sich das damalige Top-Management des Konzerns nach Kräften. Plattner selbst war damals schon nicht mehr Unternehmenschef, sondern bereits Vorsitzender des Aufsichtsrats.

    Auch das Potsdamer Institut, 1998 gegründet, arbeitete lange ohne eine Vertretung für die Interessen der Beschäftigten. Vor Jahren, berichten derzeitige Mitarbeiter, habe es schon einmal Bestrebungen gegeben, eine solche Vertretung zu gründen, die aber im Sande verlaufen seien.

    Im vergangenen Frühjahr nun, berichten Mitarbeitende des Instituts mit rund 120 Beschäftigten, bildete sich eine Initiative, die einen Betriebsrat gründen wollte. Gleich von Beginn an, sagen sie, seien deren Bemühungen jedoch von der Geschäftsführung deutlich ablehnend aufgenommen worden. Diese habe vorgeschlagen, stattdessen eine alternative Vertretungsform einzurichten.

    Im September startete den Berichten der Mitarbeiter zufolge die Gruppe der Angestellten, die den Betriebsrat gründen wollte, dann ernsthaft ihre Initiative. Doch sie seien sofort ausgebremst worden: Plakate, die sie aufhängten, um zu einer Betriebsversammlung einzuladen, seien am selben Tag schon wieder verschwunden.

    Die Geschäftsführung habe rasch auf die Plakate reagiert und ihrerseits zu mehreren Betriebsversammlungen in kurzer Folge eingeladen. Schon Anfang Oktober sei die Kanzlei Pusch Wahlig dabei aufgetreten. Bei der Versammlung hätten deren Anwälte gemeinsam mit der Geschäftsführung auf angeblich zuvor gesammelte anonyme Mitarbeiterfragen geantwortet. Zum Beispiel auf diese: Was man wohl auf Wahlzetteln bei bevorstehenden Wahlen im Betrieb ankreuzen müsse, wenn man einen Betriebsrat verhindern wolle.

    Gleichzeitig soll laut einem Protokoll der Veranstaltung am 9. Oktober 2023 eine Alternative zum Betriebsrat vorgestellt worden sein: der „Institutsrat“, für den Geschäftsführung und Kanzlei auch gleich ein Gründungsteam präsentieren konnten. Die Schilderungen der Mitarbeiter gegenüber Correctiv zu diesem Ablauf stimmen mit den Posten überein, die sich auf den Rechnungen der Kanzlei ans Institut nachlesen lassen.

    Antje Thomaß, Gewerkschaftssekretärin bei Verdi, hat die geplante Betriebsratsgründung durch Beschäftigte des Instituts begleitet. Die Geschäftsführung habe mit „auffällig hohem Aufwand“ versucht, für den Institutsrat zu werben, sagt Thomaß. Es sei verbreitet worden, dass ein Betriebsrat die Entwicklung des Hasso-Plattner-Instituts hemmen würde. „Das ist absurd. Eine gesetzliche Interessenvertretung hemmt keine wissenschaftliche Entwicklung“, so Thomaß. Auch andere Institute hätten Betriebsräte. Kommunikationsagentur entwickelte „Narrative“

    Laut einer weiteren Rechnung, die der Redaktion vorliegt, beauftragte die Geschäftsführung neben der Kanzlei auch noch eine Kommunikationsagentur, um den Mitarbeitenden ihr Anliegen schmackhaft zu machen. Die Agentur rechnet darin Leistungen für September und Oktober 2023 ab, in Höhe von 22.074,50 Euro – und zwar für „kommunikative ad hoc-Beratung“.

    Grund für den Auftrag laut Rechnungsschreiben: „Das Hasso-Plattner-Institut ist kurzfristig mit dem Bestreben einiger Mitarbeitenden konfrontiert, einen Betriebsrat im Unternehmen errichten zu wollen. Ziel des Unternehmens ist es, die Mitarbeitendenvertretung alternativ in einem (…) Institutsrat zu institutionalisieren.“ Die Kommunikationsagentur solle demnach helfen, indem sie unter anderem „Narrative und Botschaften“ an die Mitarbeitenden entwickele.

    Die Hochschule ließ es sich demnach mehr als 200.000 Euro als Honorare für die Kanzlei Pusch Wahlig und die Kommunikationsagentur kosten, den Betriebsrat zu verhindern. Hinzu kamen weitere Honorare für zwei andere Anwaltskanzleien.

    „Das Hasso-Plattner-Institut ist kurzfristig mit dem Bestreben einiger Mitarbeitenden konfrontiert, einen Betriebsrat im Unternehmen errichten zu wollen. Zitat aus der Rechnung der Kommunikationsagentur, die vom Institut beauftragt wurde

    Diese erstellten Gutachten unter anderem zur Frage, ob der „Institutsrat“ zum Teil mit vergleichbaren Rechten wie echte Betriebsräte ausgestattet werden könne – was wohl nötig gewesen wäre, um skeptische Mitarbeiter von der Sinnhaftigkeit dieses Gremiums zu überzeugen. Ein erster Anwalt kam in seinem Gutachten – auch dieses liegt Correctiv vor – zum Schluss, dies sei nicht möglich: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sei es zum Beispiel nicht machbar, einem selbst gestrickten Gremium einfach Zugriff auf die Gehaltsdaten der Mitarbeitenden zu geben.

    Dies gehe nur bei einem echten Betriebsrat. Also riet der Anwalt in seinem Gutachten von der Gründung des Institutsrats ab – und legte kurz danach sein Mandat für das Institut nieder. Die Kanzlei Pusch Wahlig dagegen, die auf ihrer Internetseite mit dem Slogan „Pushing Boundaries – Together“ wirbt, erstellte ihrerseits ein Gutachten und kam darin zum Schluss, die Gründung sei kein Problem.

    Die Strategie des Instituts funktionierte: Die Gründung des Betriebsrats scheiterte, weil keine Mehrheit für den dafür nötigen ersten Schritt zustande kam. Stattdessen wurde kurz darauf der Institutsrat installiert.

    Institut streitet ab, Betriebsrat aktiv verhindert zu haben

    Auf Fragen der Redaktion zu den Vorgängen antwortete das Hasso-Plattner-Institut: „Jeder demokratische Prozess trägt eine Opposition in sich, was wir sehr begrüßen.“ Richtig sei allerdings auch, dass die „überwiegende Mehrheit der Belegschaft“ die Etablierung der alternativen Mitarbeitervertretung mittrage. Der Institutsrat biete die Chance, dass alle Mitarbeitenden am Institut ihre Themen einbringen könnten und darüber betrieblich mitbestimmt werden könne. Das Gremium verfüge über „substantielle Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, die teilweise auch über das Betriebsverfassungsrecht hinaus gehen“. Welche, schreibt das Institut nicht. Die Gründung eines Betriebsrats aktiv verhindert zu haben, streitet das Institut ab.

    Zu den hohen Ausgaben für die Kanzlei und andere Dienstleister schreibt es: Es habe sich bei diesen Ausgaben „um ein Investment für – und nicht gegen – Mitbestimmung“ gehandelt. Die Kanzlei Pusch Wahlig führt in ihrer Antwort aus, es gebe in Deutschland verschiedenste Formen der Mitbestimmung – und dabei müsse es sich nicht, so auch in diesem Fall, um einen „Betriebsrat light“ handeln. Vielmehr sei die im Betriebsverfassungsgesetz festgelegte Form der Mitarbeitervertretung eine „One size fits all“-Regelung, die zu wenig an die Bedürfnisse konkreter Firmen angepasst sei.

    Auch das neue Gremium selbst, der Institutsrat, schickte Ausführungen. Er schreibt, aus seiner Sicht seien „die Vor- und Nachteile sehr differenziert zu bewerten“. Der wichtigste Vorteil: Der Institutsrat vertrete auch Stipendiaten und studentische Hilfskräfte – im Gegensatz zu einem klassischen Betriebsrat.

    Das Bundesarbeitsministerium ist der Überzeugung, dass derartige Vertretungen keine taugliche Alternative zu Betriebsräten sind. Aus der Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums

    Aus Sicht des Vereins „Aktion gegen Arbeitsunrecht“, der Mitarbeitende bei Union Busting-Fällen – also Behinderungen von Betriebsratsgründungen – berät, ist der Fall Hasso-Plattner-Institut dagegen ein Beispiel dafür, wie mit „viel Geld und krimineller Energie der demokratische Rechtsstaat ausgehöhlt“ werde. Das sagt deren Berater Elmar Wigand, der ähnlich wie Anwalt Chatziparaskewas eine steigende Zahl solcher Fälle beobachtet. Ein wichtiger Grund für den Trend zur Pseudo-Vertretung, vermuten beide, sei, dass sich eine Reihe von Anwaltskanzleien in den vergangenen Jahren darauf spezialisiert hätten, Unternehmen bei der Errichtung solcher Gremien zu beraten.

    Auf die Frage von Correctiv, ob auch die Kanzlei Pusch Wahlig zu diesen darauf spezialisierten Kanzleien gehört, antwortet diese: „Ja. Wir haben bereits eine Vielzahl von Unternehmen und ihre MitarbeiterInnen dabei unterstützt, eine für sie passende Mitarbeitervertretungsform zu finden.“ Dies sei auch nicht verwerflich. Die Kanzlei weist darauf hin, dass der Gesetzgeber bei der Gründung von europäischen Aktiengesellschaften (SE) „gerade keine one-size-fits-all-Lösung für ihre Mitbestimmung vorschreibt“, sondern es den Unternehmen und Mitarbeitenden überlasse, das für sie am besten passende Konzept zu entwickeln. Initiative der Bundesregierung gegen Betriebsrats-Behinderung

    Dieser Trend ist auch der Bundesregierung schon bekannt – und wurde dort offenbar als Problem erkannt. „Das Bundesarbeitsministerium ist der Überzeugung, dass derartige Vertretungen keine taugliche Alternative zu Betriebsräten sind“, schreibt das Ressort von Minister Hubertus Heil (SPD) auf Anfrage. Zwar seien Pseudo-Betriebsräte nicht per se illegal – aber sehr wohl dann, wenn die Gründung eines Betriebsrats behindert wird.

    In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampel-Regierung festgeschrieben: Sie wolle dafür sorgen, dass die Behinderung demokratischer Mitbestimmung künftig als „Offizialdelikt“ ausgestaltet werde. Das heißt: Künftig sollen Staatsanwaltschaften von sich aus Ermittlungen aufnehmen können, wenn sie von entsprechenden Fällen erfahren – bisher geht das nur, wenn ein Betroffener oder die Gewerkschaft das Union Busting anzeigt.

    Was das Hasso-Plattner-Institut angeht: Trotz der kostspieligen Bemühungen des Unternehmens, das alternative Gremium zu installieren, wäre die Gründung eines echten Betriebsrats nach wie vor möglich. (mit kdg)

    Diese Recherche publiziert der Tagesspiegel in Zusammenarbeit mit dem Medienhaus Correctiv.

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    Tod von russischem Oppositionellen: Giffey will Berliner Platz nach Alexej Nawalny benennen
    www.tagesspiegel.de Tod von russischem Oppositionellen: Giffey will Berliner Platz nach Alexej Nawalny benennen

    Vermutlich am vergangenen Wochenende ist Nawalny in Haft gestorben. Einst flüchtete er nach Berlin, hier wurde ihm das Leben gerettet. SPD-Politikerin Giffey will ihn nun ehren.

    Tod von russischem Oppositionellen: Giffey will Berliner Platz nach Alexej Nawalny benennen

    Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) will einen Berliner Platz nach dem russischen Oppositionellen Alexej Nawalny benennen lassen. „Alexej Nawalnys Kampf für die Freiheit ist unsterblich“, sagte die ehemalige Regierende Bürgermeisterin dem Tagesspiegel am Dienstag. „Diesen weiterzuführen und an ihn zu erinnern, ist Verantwortung aller Demokratinnen und Demokraten.“

    Zuvor hatte die „Stiftung Zukunft Berlin“ den Vorschlag gemacht, einen Platz oder ein Gebäude in Berlin nach Nawalny zu benennen. Auch eine Petition fordert diesen Schritt. Giffey schloss sich dieser Forderung an: „In Berlin, der Stadt der Freiheit, einen Platz nach ihm zu benennen, wäre ein Zeichen der Ermutigung auch für all diejenigen, die sein Erbe unter für sie selbst bedrohlichen Bedingungen verteidigen“, sagte die SPD-Politikerin. „Ich befürworte das sehr.“ Nawalny wurde in der Charité gerettet

    Der Vorstandssprecher der „Stiftung Zukunft Berlin“, Markus Dröge, teilte am Dienstagmorgen mit: „Nach dem heimtückischen Versuch, ihn zu vergiften, wurde er in Berlin in der Charité behandelt.“ Von Berlin aus sei Nawalny anschließend freiwillig nach Russland zurückgekehrt, um seinen Kampf für Menschenrechte und Demokratie weiterzuführen. „Es wäre deshalb ein eindrucksvolles Zeichen, wenn in Berlin ein Ort gefunden würde, der seinen Namen trägt und an seinen Kampf erinnert.“

    Am 20. August 2020 wurde Nawalny Opfer eines Giftanschlages mit einem Nowitschok-Nervenkampfstoff. Der Politiker wurde erst in Omsk behandelt und dann auf Veranlassung seiner Familie nach Berlin an die Charité verlegt. Dort konnte er im September 2020 aus dem künstlichen Koma geholt werden. Nawalny blieb eine Zeit lang zur Erholung in Deutschland – und kehrte dann nach Russland zurück.

    Am Wochenende hatte Russland den Tod des inhaftieren Oppositionellen verbreitet. Das Team des inhaftierten Kremlgegners bestätigte dessen Tod und erhob Mordvorwürfe gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin. „Nawalny wurde ermordet“, schrieb seine Sprecherin Kira Jarmysch. Die Mutter des 47-jährigen Nawalny war in das Straflager im Norden Russlands gereist und habe dort eine amtliche Bestätigung über den Tod ihres Sohnes erhalten. Umbenennung normalerweise erst fünf Jahre nach Tod möglich

    Straßenumbenennungen liegen in der Verantwortung der Bezirke. Vorschläge können alle Bürger bei der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einbringen, sagt Nathan Friedenberg, Leiter des Sachgebiets für Erinnerungskultur und Geschichte beim Mitte-Museum, am Montag dem Tagesspiegel. In der BVV entscheide dann ein Ausschuss über den Antrag. Nach einem positiven Bescheid wird der Name auf eine Liste für mögliche Straßenbenennungen gesetzt.

    Friedenberg sieht allerdings Hürden für die Umbenennung der Behrenstraße. „Bei Verwendung von Personennamen muss der Tod mehr als fünf Jahre zurückliegen“, erklärt er. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Nämlich, wenn der Senat beschließt, dass es sich bei der Person um eine „herausragende Persönlichkeit“ handelt und ein „gesamtstädtisches Interesse“ gegeben sei. Dann kann der Senat über eine Umbenennung entscheiden. Dies gilt in einem definierten Innenstadtbereich – in dem auch die Behrenstraße liegt.

    Allerdings können laut Friedenberg alle Personen mit einer Anschrift in dem betroffenen Bereich gegen die Umbenennung klagen – auch die an der Behrenstraße ansässigen russischen Diplomaten.

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    Demonstrationen gegen die AfD: Bröckelt die Brandmauer gegen rechts?
    www.tagesspiegel.de Demonstrationen gegen die AfD: Bröckelt die Brandmauer gegen rechts?

    Organisationen wie „Fridays for Future“ haben das Know-how, um Demos gegen die AfD mitzuorganisieren. Aber vertreten sie auch die Breite der Gesellschaft? Politiker der Union warnen.

    Demonstrationen gegen die AfD: Bröckelt die Brandmauer gegen rechts?
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    CDU und FDP gegen Ausgrenzung beim Protest: „Das breite Bündnis darf nicht von links gespalten werden“
    www.tagesspiegel.de CDU und FDP gegen Ausgrenzung beim Protest: „Das breite Bündnis darf nicht von links gespalten werden“

    Nach dem Protestwochenende beginnt eine Debatte über deren politische Ausrichtung. FDP und Union fordern ein breites Bündnis gegen Rechtsextremismus – und warnen vor einer Instrumentalisierung.

    CDU und FDP gegen Ausgrenzung beim Protest: „Das breite Bündnis darf nicht von links gespalten werden“

    Deutschland hat vergangenes Wochenende vermutlich eines der größten Demonstrationswochenenden in der Geschichte der Bundesrepublik erlebt. Deutlich mehr als eine Million Menschen demonstrierten in Großstädten, aber auch in kleineren Gemeinden im ganzen Land: gegen Rechtsextremismus.

    Es war ein breites Spektrum, das da auf die Straße ging – schon Tage danach zeichnen sich mancherorts Risse ab. Die einen halten die Organisatoren der Demonstrationen für zu links, die anderen wünschen sich weniger liberale und konservative – mancher sagt: rechte – Politiker dort.

    Politiker von CDU und FDP fordern deshalb jetzt ein breites Bündnis gegen Rechtsextremismus. Die CDU-Bundesvorständin Serap Güler sagt dem Tagesspiegel: „Das breite Bündnis gegen Rechtsextremismus darf jetzt nicht von links gespalten werden.“

    Wir müssen auch sprachlich deutlich werden: Die Demonstrationen richten sich nicht gegen ,rechts’, sondern gegen den Rechtsextremismus. Serap Güler, Mitglied des CDU-Bundesvorstandes und Abgeordnete aus Köln

    Die CDU-Bundestagsabgeordnete hat, wie viele andere Christdemokraten, selbst auf einer großen Demonstration in Köln geredet. „Ich würde das jederzeit wieder tun“, sagt sie. „Wir bekommen aber auch die Diskussion um die Proteste in München mit.“

    In der bayerischen Landeshauptstadt fühlte sich nach der riesigen Demonstration am Sonntag zumindest ein Teil der Teilnehmer instrumentalisiert. Statt sich gegen den Rechtsextremismus und die AfD zu wenden, hätten viele Redner die Partei in einem Atemzug mit den Ampel-Parteien und der Union genannt. Die Menschen wurden, so zeigt es ein Video, aufgefordert, „der Ampel den Mittelfinger zu zeigen“. Die Versammlungsleiterin hatte CSU-Politiker vorher zu unerwünschten Personen erklärt.

    Serap Güler ist Mitglied des CDU-Bundesvorstandes und Abgeordnete aus Köln. Sie wirbt für eine Teilnahme an den Demonstrationen.

    Bayerns Justizminister Georg Eisenreich nahm dennoch an der Demonstration teil . „Das war eine Sternstunde des Münchner Bürgertums und ein Versagen der Veranstaltungsleitung und von Fridays for Future“, sagte Eisenreich danach. Die Veranstalter hätten versucht, die Demonstration für die „eigenen ideologischen Zwecke“ zu instrumentalisieren.

    In Krefeld in der Nähe von Düsseldorf droht ebenfalls Streit. Dort hat ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis für eine Großdemonstration am 3. Februar Menschen eingeladen, Sportvereine, türkische Verbände, die Klimabewegung und fast alle demokratischen Parteien. Der Aufruf: „Krefeld verteidigt rote Linie der Demokratie: Gegen Rechtsextremismus und neonazistische Netzwerke!“

    Nur die FDP fehlt – und fühlt sich übergangen. Von Liberalen aus der Stadt hört man, die Veranstalter hätten deutlich gemacht, dass die FDP ihnen „zu rechts“ sei. Die Veranstalter wiederum erklären, die FDP habe auf die Anfrage, ob sie den Aufruf unterstütze, nicht reagiert.

    Diejenigen, die mit beiden Füßen auf dem Boden unserer Verfassung stehen, sollte man immer mitnehmen, wenn es darum geht, diese Verfassung auch in der Öffentlichkeit zu verteidigen. Otto Fricke, FDP-Bundestagsabgeordneter aus Krefeld

    Die Nachfragen des Tagesspiegels haben jedoch Bewegung in die Sache gebracht: Noch im Laufe des Mittwochs sollte ein neues Plakat gestaltet werden – mit dem FDP-Logo und insgesamt 180 Logos, wie der Organisator meldet. Der Streit um die Beteiligung der Nachwuchsorganisation Junge Liberale am Aufruf zur Demo in Krefeld schwelt dagegen weiter wegen Bedenken aus dem Umkreis der lokalen „Fridays for Future“-Bewegung.

    Die Anekdote aus Krefeld zeigt, wie ungewohnt das breite Bündnis vielen scheint. Otto Fricke, FDP-Bundestagsabgeordneter aus Krefeld, begrüßt deshalb, dass nun eine gemeinsame Lösung gefunden wurde. „Diejenigen, die mit beiden Füßen auf dem Boden unserer Verfassung stehen, sollte man immer mitnehmen, wenn es darum geht, diese Verfassung auch in der Öffentlichkeit zu verteidigen“, fordert er. Sind die Demos gegen rechts oder Rechtsextremismus?

    CDU-Bundesvorstandsmitglied Güler sagt: „Unser gemeinsames Interesse muss sein, dass die demokratische Mitte gemeinsam Flagge gegen den Rechtsextremismus zeigt. Dazu gehören natürlich auch Christdemokraten und Liberale, die aus der Sicht von Linken rechts der Mitte stehen.“

    Sie fordert deshalb von den Organisatoren der Proteste Klarheit: „Wir müssen auch sprachlich deutlich werden: Die Demonstrationen richten sich nicht gegen ,rechts’, sondern gegen den Rechtsextremismus“, sagt Güler.

    Viele Bündnisse hatten ihre Demonstrationen – anders als die Krefelder Veranstalter – „gegen rechts“ genannt. Auch Medien, dazu zählt der Tagesspiegel, hatten teils von Protesten „gegen rechts“ berichtet.

    Güler fordert: „Wenn wir uns jetzt als Gesellschaft auseinanderdividieren lassen, werden wir in diesem Kampf nicht bestehen.“ Für den nächsten Großdemonstrationstag am 3. Februar hat sich zumindest in Berlin schon ein unverfänglicherer Name etabliert: „Wir sind die Brandmauer.“

    Die CDU-Politikerin wie auch FDP-Mann Fricke rufen dazu auf, weiterhin an den Protesten teilzunehmen. „Mir tat es verdammt gut, diese Bilder aus meiner Stadt zu sehen“, sagt Güler.

    „Endlich finden ganz viele andere Menschen, die Pläne der AfD auch so verstörend und zeigen das auch“, so Güler. „Das ist ein ermutigendes Signal.“

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    Bahnstreik: CDU will Streikrecht einschränken
    www.lto.de Bahnstreik: CDU will Streikrecht einschränken

    Der Bahnstreik empört viele Menschen in Deutschland. Die Union will daher das Streikrecht für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur beschränken.

    Bahnstreik: CDU will Streikrecht einschränken

    Ob Personal an Flughäfen oder bei der Deutschen Bahn: Seit Jahren schon fordern Politiker von CDU/CSU eine Einschränkung des Streikrechts für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur. Vor allem die Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Gitta Connemann (CDU) erneuert bei jedem Streik im Verkehrsbereich fast schon mantramäßig ihre Forderung nach einem Streikgesetz.

    Um die "besondere Belastung für Dritte sowie die hohen Kosten für die deutsche Wirtschaft" so gering wie möglich zu halten, brauche es "primär für die sensiblen Bereiche der kritischen Infrastruktur" klare Regeln, sagt die Rechtsanwältin, die seit 2002 im Bundestag sitzt. "Es geht uns insbesondere um die Bereiche, in denen Streiks vor allem unbeteiligte Dritte treffen. Das sind z. B. Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr, aber auch die Energie- und Wasserversorgung, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Pflegedienste."

    Im Interview mit dem Deutschlandfunk erneuerte Connemann am Dienstag ihre Vorstellung, dass es in diesen Branchen vor einem Streik zunächst ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren durchgeführt werden müsse. Erst wenn das nicht erfolgreich sei, dürfe gestreikt werden – mit einer viertägigen Ankündigungsfrist und Notfalldiensten. Die MIT hatte im November 2023 hierzu einen entsprechenden Beschluss gefasst. Arbeitsgerichte zu arbeitnehmerfreundlich?

    Juristin Connemann verweist darauf, dass das das Streikrecht in Deutschland ein reines Richterrecht sei und es insofern eine gesetzgeberische Lücke gebe. Zudem sind ihr die Entscheidungen der Arbeitsgerichte politisch nicht genehm, weil zu arbeitnehmerfreundlich: "Seit Einführung des Grundgesetzes hat die Rechtsprechung das Streikrecht stetig zu Gunsten der Arbeitnehmerseite weiterentwickelt", sagt sie. Jedenfalls könne der Eindruck entstehen, dass manche Entscheidungen wegen hoher Eilbedürftigkeit mit heißer Nadel gestrickt würden. "Nur selten erhält das Bundesarbeitsgericht die Möglichkeit, grundlegende Leitlinien zu entwickeln. Für zeitgemäße und vor allem klare Spielregeln braucht es daher den Gesetzgeber”, so die Christdemokratin.

    In der CDU/CSU-Fraktion dürfte der Vorschlag für ein Streikgesetz wohl unproblematisch eine Mehrheit finden. Mit Partei- und Fraktionschef Friedrich Merz ist sich Connemann nach eigenen Worten einig, "dass das Streikrecht zwar ein hohes Gut und vom Grundgesetz geschützt" sei, aber eben – "wie jedes andere Grundrecht auch" – Grenzen unterliege. Aus Kreisen der Mittelstandsunion heißt es, dass hierzu bald auch mit einer Bundestagsinitiative zu rechnen sei.

    Connemanns Hoffnung ist es wohl auch, dass der Unmut der Menschen über das Agieren der GDL dazu führt, dass auch andere Parteien einem Streikgesetz etwas abgewinnen können. Auch die vielleicht, die es bislang eher mit Arbeitnehmerrechten und Gewerkschaftsinteressen hielten.

    So wie die SPD: Deren verkehrspolitische Sprecherin im Bundestag, Isabel Cademartori, bezweifelt die Verhältnismäßigkeit des GDL-Streiks: Es sei Verpflichtung der GDL, nicht Maß und Mitte aus den Augen zu verlieren, wird die SPD-Bundestagsabgeordnete in der Frankfurter Rundschau zitiert. "Ein sechstägiger Streik ohne vorherige direkte Verhandlungen über das neue Angebot der Deutschen Bahn wirft viele Fragen auf und trifft Millionen von Pendlerinnen und Pendlern mit unverhältnismäßig großer Härte." Bahnstreik unverhältnismäßig?

    Verfassungsrechtlich abgeleitet wird das Recht, per Streik Zugeständnisse von einem Arbeitgeberverband oder dem Arbeitgeber zu erwirken, aus Art.9 Abs.3 Grundgesetz (GG). Ohne den potenziellen Druck eines Arbeitskampfes in der Hinterhand, würde die darin enthaltene Streikfreiheit leerlaufen. Allerdings: Gesetzliche Regeln, was und in welchem Umfang genau erlaubt ist, existieren nicht. Vieles wurde bislang von der Rechtsprechung, namentlich vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) konkretisiert. Beispiele dafür sind etwa die Anerkennung von Streikmaßnahmen wie das Recht zur Durchführung von Streiks auf einem Firmenparkplatz von Amazon oder die Zulässigkeit streikbegleitender Flashmob-Aktionen.

    Ob ein Streik unverhältnismäßig ist, lässt sich nicht immer leicht beurteilen. Einig ist man sich insoweit nur, dass die Hürden wegen des Grundrechts aus Art. 9 GG hoch sind. Unverhältnismäßig wäre ein Streik z. B. dann, wenn dem Unternehmen dadurch das Aus droht. Bezogen auf den aktuellen Bahnstreik hieße das: Auch wenn dieser vielen (auch Dritten) weh tut, so ist die Existenz des Unternehmens Bahn durch den Streik nicht gefährdet. Zumal der geschätzte Schaden, den das IW-Institut auf 100 Millionen am Tag beziffert, nicht allein das Verkehrsunternehmen betrifft.

    Connemann und die MIT sehen deshalb auch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit in einem künftigen "Streikgesetz" Regelungsbedarf. Den Arbeitsgerichten sollen in so einem Gesetz konkrete Vorgaben dahingehend gemacht werden. "Die Beurteilung unverhältnismäßiger Streiks soll durch gesetzliche Regelbeispiele klarer gefasst werden", heißt es im MIT-Beschluss vom vergangenen November. "Klarer gefasst" heißt indes nichts anderes, als dass sich für die Gerichte bei der Frage der Verhältnismäßigkeit der Beurteilungsspielraum verengen würde, da sie sich an den Beispielen zu orientieren hätten. Die Mittelstandsunion sieht diese Gefahr jedoch nicht: "Die Regelbeispieltechnik belässt den Arbeitsgerichten den Spielraum für eine verhältnismäßige Anwendung im Einzelfall. Die Regelung ist also lediglich eine maßvolle Kodifizierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes." Arbeitsrechtler: "Regeln für Streik verfassungsrechtlich möglich"

    Müsste angesichts dieser Gemengelage nun also der Gesetzgeber eingreifen und für bestimmte Branchen und die dortigen Gewerkschaften die Hürden für einen Streik höher setzen als für andere? Oder steht so einer Ungleichbehandlung das GG entgegen?

    Die Gießener Arbeitsrechtlerin Prof. Dr. Lena Rudkowski, deren Spezialgebiet u.a. der Arbeitskampf ist, hält den Vorstoß aus der Union verfassungsrechtlich nicht für bedenklich: "Aus verfassungsrechtlicher Sicht können zum Schutz der Rechte Dritter Arbeitskämpfe in lebenswichtigen Betrieben reguliert werden", so Rudkowski im Gespräch mit LTO. "Ein solches Gesetz müsste bestimmte Grenzen einhalten, z. B. wäre eine Zwangsschlichtung auch in der Daseinsvorsorge mit Art. 9 Abs. 3 GG nicht vereinbar. Grundsätzlich wäre ein Gesetz zum Arbeitskampf in der Daseinsvorsorge aber möglich."

    Ähnlich sieht es auch Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott. Er verweist darauf, dass das BVerfG schon heute mangels gesetzlicher Regelung in vielen Fällen angerufen werde, um die Grenzen des Streikrechts zu definieren. "Ein gesetzlich genau definiertes Streikrecht im Sinne eines Arbeitskampfgesetzes könnte helfen, für beide Seiten die zulässigen Arbeitskampfmaßnahmen deutlicher zu regeln und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden", meint Fuhlrott.

    Auch eine Differenzierung zwischen kritischer Infrastruktur und den übrigen Betrieben wäre seiner Meinung nach möglich. "Bereits derzeit sind Gewerkschaften verpflichtet, bei Streikaufrufen im Bereich kritischer Infrastruktur und der Daseinsvorsorge Notmaßnahmen vorzusehen und hierauf bei der Durchführung von Streiks Rücksicht zu nehmen. Insoweit gibt es bereits eine von der Rechtsprechung anerkannte Ausnahme für bestimmte Bereiche, die man gesetzlich noch weiter schärfen könnte." BMAS: "Keine gesetzliche Regelung geplant"

    Juristisch könnte man das Streikrecht also begrenzen. Aber ist es auch politisch gewollt?

    Offen für den Vorschlag aus der Union zeigt sich aus den Reihen der Ampel lediglich die FDP-Bundestagsfraktion. "Wir haben in Deutschland kein Gesetz, das das Streikrecht konkret regelt, es gibt nur verschiedene Gerichtsurteile, ohne die eindeutige Festlegung von Regelungen. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf aktuelle Beispiele von Streiks, die die Allgemeinheit in immer neuem Ausmaß beeinträchtigen, ist es sinnvoll zu diskutieren und zu prüfen, ob die Einhaltung von Verhältnismäßigkeit besonders im Bereich der kritischen Infrastruktur durch gesetzliche Vorgaben sichergestellt werden sollte", sagt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Pascal Kober. Das schließe auch mögliche Vorschläge wie ein verpflichtendes vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren oder Vorankündigungen ein.

    Beim federführenden Ministerium sowie SPD und Grünen dürfte die FDP damit jedoch nicht durchdringen. Auf Nachfrage erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), dass im Sinne des Vorschlages aus der CDU keine gesetzliche Regelung geplant sei und auch kein Bedarf gesehen werde: "Die entlang des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entwickelte arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt, was sich auch in den im internationalen Vergleich geringen streikbedingten Arbeitsausfällen zeigt." FDP offen, SPD und Grüne dagegen

    Auch der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rosemann, lässt wenig Sympathie für eine Aufweichung des Streikrechts erkennen. "Allein eine solche Forderung in den Raum zu stellen, zeige erneut, dass die CDU unter Merz die Interessen von Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern nicht schützen, sondern beschneiden möchte", kritisiert er. "Gerade die Mitarbeitenden in der kritischen Infrastruktur halten unser Land jeden Tag am Laufen." Sie in ihrem Kampf um bessere Arbeitsbedingungen einschränken zu wollen, zeuge von mangelndem Respekt vor dieser hart arbeitenden Bevölkerungsschicht, so Rosemann zu LTO.

    Beate Müller-Gemmeke, Berichterstatterin für Arbeitnehmerrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik in der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, kann dem Unionsvorstoß ebenfalls nichts abgewinnen. Das Streikrecht sei ein wichtiges Instrument, damit Gewerkschaften auf Augenhöhe mit den Arbeitgeberverbänden Tarifverhandlungen führen können, sagt sie. Das gelte auch für den Bereich der kritischen Infrastruktur. Im Übrigen gebe es "ausreichend gerichtliche Kontrollinstanzen, die unverhältnismäßige Streiks unterbinden können".

    Erwartungsgemäß ablehnend reagieren die Gewerkschaften auf die Idee, für einige Branchen das Streikrecht zu schleifen. "Das Streikrecht darf nicht reguliert werden. Eine Einschränkung des Streikrechts würde bedeuten, Beschäftigten ihre Grundrechte zu verwehren", heißt es etwa von der Industriegewerkschaft IGBCE. Zudem sei ein Streik für Gewerkschaften immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen durchzusetzen. Als besonders streikfreudig gilt die IGBCE im Vergleich zu anderen Gewerkschaften nicht.

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    Ampelkoalition einigt sich auf Sanktionen für »Totalverweigerer« beim Bürgergeld
    www.spiegel.de Ampelkoalition einigt sich auf Sanktionen für »Totalverweigerer« beim Bürgergeld

    Die Bundesregierung muss Milliarden sparen. Nach einer abschließenden Beratung soll es künftig mehr Härte gegen arbeitsunwillige Bürgergeld-Empfänger geben. Von der Union kommt Kritik.

    Ampelkoalition einigt sich auf Sanktionen für »Totalverweigerer« beim Bürgergeld

    SPD, Grüne und FDP haben sich rechtzeitig zur abschließenden Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss auf wichtige Anpassungen des künftigen Etats verständigt. Nach SPIEGEL-Informationen gibt es innerhalb der Ampelkoalition Einigungen über zentrale Punkte des Haushaltsentwurfs für 2024, der Anfang Februar abschließend vom Bundestag verabschiedet werden soll.

    Demnach soll beim Bürgergeld zunächst befristet bis Februar 2026 eine Regelung für »Totalverweigerer« eingeführt werden. Die umstrittene Maßnahme war von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits im Dezember angekündigt worden. Wer sich immer wieder weigert, einen Job anzunehmen, soll künftig für eine gewisse Zeit keine Zahlungen mehr bekommen.

    Heils Plänen zufolge soll der Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro im Monat (für Alleinstehende) komplett wegfallen, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht annimmt – und zwar für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlt der Staat weiter, damit die Arbeitslosen nicht obdachlos werden.

    Eingespart werden sollen durch die Sanktionen gegen »Totalverweigerer« 170 Millionen Euro pro Jahr, 150 Millionen Euro für den Bund und 20 Millionen für die Kommunen. Nach dem Auslaufen der Regelung soll die Maßnahme geprüft und über eine Fortsetzung entschieden werden. Keine Notlage für Ahrtal-Flut

    Wegen der Flutschäden im Ahrtal nach dem verheerenden Hochwasser im Jahr 2021 soll indes keine Notlage ausgerufen werden. Die dafür vorgesehenen 2,7 Milliarden Euro an Hilfsgeldern für die Region sollen demnach regulär aus dem Haushalt finanziert werden. In dem gibt es neuen Spielraum, weil die Bundesregierung im Haushalt 2023 nicht wie geplant rund sechs Milliarden Euro aus der ehemaligen Flüchtlingsrücklage entnehmen musste. Diese Mittel stehen nun für den Etat 2024 zur Verfügung.

    Das von der Bundesregierung geplante »Generationenkapital«, auch Aktienrente genannt, soll mit zwölf Milliarden Euro aus neuen Schulden finanziert werden. Mit dem »Generationenkapital« will Finanzminister Christian Lindner (FDP) die langfristige Finanzierung der Rentenversicherung unterstützen. Da es sich um eine »finanzielle Transaktion« handelt – also eine Ausgabe, der die Entstehung eines Vermögenswertes gegenübersteht – greift die Schuldenbremse nicht.

    Der Haushalt für 2024 hätte bereits im vergangenen November beschlossen werden sollen. Durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts musste die Ampelregierung jedoch Teile des Budgets auf eine neue Grundlage stellen und eine milliardenschwere Finanzierungslücke schließen. Durch die vorgesehenen Einschnitte soll das Milliardenloch geschlossen werden.

    Zusammengestrichen werden etwa Mittel für Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe sowie für zahlreiche Klimaschutzprojekte. Kürzungen gibt es auch bei Sozialversicherungen. Die Bundesagentur für Arbeit muss dagegen 2024 anders als geplant keine 1,5 Milliarden Euro aus den Corona-Darlehen des Bundes zurückzahlen. Zur Einnahmeverbesserung wurde der CO₂-Preis zudem bereits zu Jahresbeginn stärker erhöht als zuvor geplant. Unions-Chefhaushälter: »Keiner blickt mehr durch«

    Der Chefhaushälter der Unionsfraktion im Bundestag, Christian Haase (CDU) kritisierte die von der Bundesregierung geplanten Anpassungen. »Die Ampel kann es nicht. Wir können uns die Ampel weder politisch noch finanziell weiterhin leisten«, sagte Haase. »Vier Bereinigungsvorlagen mit rund 1000 Änderungen und permanent neue Wasserstände. Keiner blickt mehr durch«, monierte Haase.

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    Bundesregierung plant Strafen gegen Seenotretter (Süddeutsche)

    Im Gesetzentwurf der Ampel zu irregulärer Migration findet sich ein brisantes Detail: Uneigennützige Helfer im Mittelmeer, etwa von "Sea-Watch" oder "Mission Lifeline", könnten künftig so kriminalisiert werden wie gewerbsmäßige Schleuser.

    Während das Bundesaußenministerium von Annalena Baerbock (Grüne) Fördergeld für Seenotretter im Mittelmeer zur Verfügung stellt, plant das Innenministerium offenbar, dieselben Seenotretter in Zukunft strafrechtlich verfolgen zu lassen.

    Eine entsprechende Klausel findet sich im Gesetzentwurf "zur Verbesserung der Rückführung", den Innenministerin Nancy Faeser (SPD) kürzlich dem Kabinett vorgelegt hat. Humanitäre Organisationen wie "Mission Lifeline", "Sea-Watch" oder "SOS Humanity", die im Mittelmeer havarierte Flüchtlingsboote suchen und Leben retten, könnten demnach künftig vor deutschen Gerichten als Kriminelle verfolgt werden. Den Seenotrettern würden bis zu fünf Jahren Haft drohen. Griechenland und Italien verfolgen Helfer schon länger strafrechtlich

    Konkret geht es um eine Änderung in Paragraf 96 des Aufenthaltsgesetzes. Dieser Paragraf regelt Strafen gegen Schleuser. Bislang kriminalisierte Deutschland hier nur Personen, die Menschen gegen Geld nach Europa bringen - im Wortlaut des Gesetzes: wer dafür "einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt". Das betraf also Gruppen, die Geschäfte machen.

    Wohlgemerkt: In Griechenland ist das anders, dort gibt es immer wieder Strafverfahren auch gegen Flüchtlinge selbst, die ein Boot steuern und damit anderen helfen. In Italien geht die Staatsanwaltschaft ebenfalls härter vor, auch gegen humanitäre Helfer, etwa die deutsche Organisation "Jugend Rettet", deren Schiff Iuventa sie beschlagnahmt hat. Aber nach deutschem Recht ging das bisher nicht.

    Der Vorschlag aus Faesers Innenministerium geht nun in die griechische und italienische Richtung: Nach dem Entwurf soll es für eine Strafbarkeit schon genügen, wenn jemand Ausländern dabei hilft, ohne Visum in die EU einzureisen, und zwar "wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern" - auch ohne Geld. Demnach könnten auch uneigennützige, selbstlose Helfer belangt werden.

    Der entsprechende Passus findet sich etwas versteckt in dem Gesetzentwurf, der vom Bundeskabinett bereits beschlossen und in der vergangenen Woche an den Bundestag geschickt worden ist. An der entsprechenden Stelle heißt es lediglich kryptisch, dass die Wörter "Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5" ersetzt würden durch die Wörter "Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Satz 2, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2, 3, 5 und 6, Satz 2". Eine Begründung für diese Änderung findet sich dort nicht. Seenotretter handeln unentgeltlich - aber zum Vorteil Geflüchteter

    Wer genau nachliest, stößt auf erstaunliche Textstellen. "Die Bundesregierung setzt hier Seenotrettungsorganisationen der Gefahr aus, nicht nur in Italien, sondern auch in Deutschland kriminalisiert zu werden", sagt etwa der Berliner Rechtsanwalt David Werdermann, der für die Organisation "Gesellschaft für Freiheitsrechte" arbeitet. Das könne die Arbeit der Seenotretter-Vereine, die zu einem großen Teil in Deutschland sitzen, stark behindern, meint der Jurist.

    Sea-Watch und SOS Humanity zum Beispiel sind Vereine mit Sitz in Berlin. Mission Lifeline sitzt in Dresden. "Man stelle sich vor, die Staatsanwaltschaft in Dresden käme auf die Idee, hier Ermittlungen einzuleiten", sagt Werdermann. In Deutschland könne dies dazu führen, dass zum Beispiel Computertechnik oder sogar Konten der Gruppe beschlagnahmt werden. Ein Verdacht genüge.

    "Da Seenotretter nicht gegen Entgelt oder zum eigenen Vorteil handeln, aber durchaus wiederholt und zugunsten mehrerer Ausländer", könne man sie künftig unter den neuen Straftatbestand subsumieren, sagt auch die Leipziger Strafrechtsprofessorin Katrin Höffler, die ihre Karriere als Staatsanwältin in München begonnen hat.

    Zwar würden Anwälte dann vor Gericht streiten: Ist es nicht menschenrechtlich gerechtfertigt, Schiffbrüchige aus dem Wasser zu ziehen und sie ans nächste Festland zu bringen? Ist es nicht sogar nach internationalen Übereinkommen geboten? Dennoch: Wie solche Diskussionen ausgehen würden, sagt die Strafrechtlerin Höffler, sei schwer vorherzusagen. "Problematische potenzielle Kriminalisierung von humanitärem Aktivismus"

    Der Bundestagsabgeordnete Julian Pahlke (Grüne) sagt: "Ich erwarte von Ministerin Faeser, diese Verschärfung zurückzunehmen. Ein Angriff auf Retterinnen und Retter ist inakzeptabel." Pahlke war selbst bis 2019 im Vorstand der Organisation "Jugend rettet", die im Mittelmeer aktiv ist. Vier Deutsche aus dieser Organisation sind derzeit in Italien angeklagt. Sie warten auf ihren Prozess.

    Im Juli 2018 war Pahlke deshalb auch von der AfD-Bundestagsfraktion angezeigt worden, wegen vermeintlichen "Einschleusens von Ausländern" über das Mittelmeer. Das Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin letztlich eingestellt. Die knappe Begründung: Es bestehe keine Strafbarkeit.

    Die nun vom Innenministerium vorgeschlagene Änderung sei "eine ziemlich problematische potenzielle Kriminalisierung von humanitärem Aktivismus", fügt die Rechtsprofessorin Höffler noch hinzu, "und auch eine Pervertierung staatlicher Fürsorgeideale. Die europäischen Länder weigern sich, Menschen in Lebensgefahr zu retten, und kriminalisieren diejenigen, die dieses Staatsversagen auf eigene Faust versuchen zu kompensieren."

    Das Auswärtige Amt zahlt Seenotrettungsorganisationen bis zu zwei Millionen Euro im Jahr, wie eine Sprecherin kürzlich bestätigte. Grundlage ist ein Bundestagsbeschluss. Italiens Regierungschefin Giogia Meloni hatte sich im Sommer in einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über diese staatliche Hilfe beschwert, weil die Schiffe der privaten Organisationen im Mittelmeer gerettete Migranten und Flüchtlinge dann in Italien an Land bringen.

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    München: Grüner Bürgermeister nennt Oktoberfest „offene Drogenszene“ - harsche Kritik
    www.sueddeutsche.de München: Grüner Bürgermeister nennt Oktoberfest „offene Drogenszene“ - harsche Kritik

    Münchens Zweiter Bürgermeister Dominik Krause hat die Wiesn als „weltweit größte offene Drogenszene“ bezeichnet. Die Wirte reagieren scharf.

    München: Grüner Bürgermeister nennt Oktoberfest „offene Drogenszene“ - harsche Kritik

    Viel wurde zuletzt in München über die Bierruhe gesprochen, gemünzt auf den Fußballer Harry Kane, der ein Tor nach dem anderen schießt. Doch mit der damit gemeinten Gemüts- oder Seelenruhe ist es aus und vorbei in der Stadt, seit der Grüne Dominik Krause Bürgermeister geworden ist und sein neues Amt zum Anlass genommen hat, auf Instagram ein Interview zu geben. Seither ist die Lage bierernst, wie Krause selbst schon erkannt hat. Denn der Zweite Bürgermeister der Stadt hat das Münchner Oktoberfest als die "weltweit größte offene Drogenszene" bezeichnet.

    Die damit flugs zu den größten Dealern Münchens erklärten Wiesnwirte ließen sich das nicht gefallen. "Hier wird vermittelt, dass auf der Wiesn große Mengen Drogen konsumiert werden, das ist falsch! Es ist ein himmelweiter Unterschied zwischen Haschisch rauchenden Personen und fröhlich feiernden Wiesn-Besuchern", schrieben die Sprecher Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel am Montag in einer Mitteilung. "Hier werden sieben Millionen Besucher mit Drogenkonsumenten gleichgesetzt und diskreditiert." Wenn man ihre Gäste zur offenen Drogenszene zähle, "dann ist das absurd und auch eine Beleidigung für die Münchner Stadtgesellschaft".

    Krause hatte am Samstag auf dem Instagram-Kanal "Münchner Gesindel" auf die Frage, wie er zur Cannabis-Legalisierung stehe, geantwortet: "Wir leben in der Stadt mit der weltweit größten offenen Drogenszene, nämlich dem Oktoberfest, und deswegen finde ich, wenn man das in der Stadt hat, dann muss man beim Thema Legalisierung genauso klar sein." Der Genuss von Alkohol und Cannabis sei aus seiner Sicht vollkommen in Ordnung, beides sollte aber in einem angemessenen Rahmen passieren.

    Krause wurde Ende Oktober zum Bürgermeister gewählt und sagte damals, dass er seine Rolle nun neu finden müsse. Lockere Interviews können da kontraproduktiv sein, das musste er nun gleich zum Start lernen. Man müsse die Aussage nicht so "bierernst" nehmen, meinte Krause selbst am Montag. Er gehe selbst gerne auf die Wiesn, er habe nur auf einen entscheidenden Unterschied hinweisen wollen. "Trinken ist gesellschaftlich akzeptiert, Cannabis dagegen wurde lange Zeit verteufelt."

    Das gilt heute noch, wenigstens bei den Wirtesprechern. "Wer Cannabis mit Hopfen verwechselt - bei dem ist vermutlich schon Hopfen und Malz verloren", schreiben sie. In den "Wogen der Empörung" scheint auch bei ihnen etwas verrutscht zu sein. "Bier ist keine Droge", schreiben sie. Da sollten sie vielleicht mal abends um zehn in und vor ihre Zelte schauen. Möglicherweise könnten sich alle Beteiligten ein Beispiel am Fußballer Kane nehmen. Aufregung schießt keine Tore, das weiß der schon lange

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    Konflikt im Kaukasus: Aserbaidschan startet Militäreinsatz in Bergkarabach
    www.t-online.de Konflikt im Kaukasus: Aserbaidschan startet Militäreinsatz in Bergkarabach

    Aserbaidschan hat Truppen in die Region Bergkarabach entsendet. In der Hauptstadt waren Berichten zufolge Explosionen zu hören.

    Konflikt im Kaukasus: Aserbaidschan startet Militäreinsatz in Bergkarabach

    Aserbaidschan hat nach eigenen Angaben am Dienstag mit Militäreinsätzen in der Region Bergkarabach begonnen. Mehrere Städte der Kaukasus-Region sind am Dienstag nach Angaben örtlicher Behördenvertreter Aserbaidschans angegriffen worden. "Im Moment stehen die Hauptstadt Stepanakert und andere Städte und Dörfer unter intensivem Beschuss", erklärte die in Armenien ansässige Vertretung von Bergkarabach auf dem Onlinedienst Facebook. Aserbaidschan habe eine "groß angelegte Militäroffensive" gestartet.

    Das aserbaidschanische Verteidigungsministerium in Baku teilte zuvor mit, die Angriffe richteten sich gegen armenische Kräfte und bezeichnete sie als "Anti-Terroreinsätze". Es wirft Armenien vor, dass es in den vergangenen Monaten "systematischen Beschuss" sowie Verstärkung von Angriffsstellungen armenischer Kräfte gegeben habe. Aserbaidschan setze nun "Hochpräzisionswaffen" ein, um Kampffahrzeuge und "militärische Ziele" der armenischen Truppen anzugreifen, heißt es weiter in einer Mitteilung des Verteidigungsministeriums.

    Zuvor wurden aserbaidschanischen Angaben zufolge sechs Menschen bei Minenexplosionen getötet. Aserbaidschanische Sicherheitskräfte hatten mitgeteilt, zwei Zivilisten seien auf einer Straße in Richtung der Stadt Schuscha im aserbaidschanisch kontrollierten Teil Bergkarabachs durch eine von armenischen "Sabotagegruppen" gelegte Mine getötet worden. Vier Polizisten wurden demnach später auf dem Weg zum Explosionsort bei einer weiteren Minenexplosion getötet. Unabhängig überprüfen lassen sich diese Angaben nicht. Aserbaidschan blockiert Latschin-Korridor

    Bereits in den vergangenen Monaten war die Sorge bei internationalen Beobachtern gewachsen, dass der Konflikt in der Region eskalieren könnte. Aserbaidschan hatte über mehrere Wochen hinweg den sogenannten Latschin-Korridor blockiert – die einzige Straße, auf der Lebensmittel, Medizin und Hilfsgüter nach Bergkarabach gelangen können. Die Region im Kaukasus, um die Armenien und Aserbaidschan in den vergangenen Jahren erbittert gekämpft haben, ist überwiegend von Armeniern bevölkert.

    Die Öffnung des Latschin-Korridors wurde im Waffenstillstandsabkommen, das den Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan im Jahr 2020 beendete, vereinbart – und russische Friedenstruppen sollten dieses Abkommen überwachen. Doch dieses Vorhaben scheiterte. In den vergangenen Wochen waren die mehr als 100.000 Bewohner Bergkarabachs von der Außenwelt größtenteils abgeschnitten. Hier lesen Sie mehr dazu, wie es ihnen ergangen ist.

    Die Vereinten Nationen warfen Aserbaidschan daraufhin in den vergangenen Wochen vor, eine humanitäre Krise in Bergkarabach zu schaffen. Der einstige Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Luis Moreno Ocampo, bezeichnete das Vorgehen Aserbaidschans im Interview mit t-online als Völkermord. Der Konflikt um Bergkarabach

    Der Konflikt ist einer der ältesten der Neuzeit. Die Führung der Sowjetunion sprach das überwiegend armenisch bewohnte Gebiet 1921 Aserbaidschan zu. Dagegen gab es in Bergkarabach immer wieder Proteste, bis Ende der 1980er-Jahre ein blutiger Konflikt ausbrach, in den schließlich auch Armenien einstieg und gemeinsam mit der Armee Bergkarabachs die Region unter ihre Kontrolle brachte. 2020 startete Aserbaidschan eine Offensive, um die Region zurückzuerobern. Bergkarabach selbst bezeichnet sich als unabhängig, in einer UN-Resolution wurde das Gebiet bis zu einer endgültigen Lösung des Konflikts Aserbaidschan zugesprochen. Konflikt spitzte sich auch militärisch zu

    Unterdessen eskalierte der Konflikt in der Kaukasusregion auch militärisch immer weiter. Sowohl Armenien als auch Aserbaidschan warfen sich Anfang September vor, Soldaten der jeweils gegnerischen Seite getötet zu haben. Mehr dazu lesen Sie hier. Überprüfen ließen sich diese Angaben nicht.

    Beobachter allerdings warnten schon in den vergangenen Wochen davor, dass Aserbaidschan einen Vorwand suchen könnte, um Bergkarabach anzugreifen. So wurde in den vergangenen Monaten vermehrt aserbaidschanisches Militär in der Grenzregion gesichtet.

    "Mit Ausnahme des Kriegs im Jahr 2020 haben wir in mehr als sieben Jahren unserer Berichterstattung nie so viele Videos von Social-Media-Nutzern aus Aserbaidschan gesehen, die Militärpersonal, Kolonnen und Truppenbewegungen zeigen", schrieb etwa der "Nagorno Karabakh Observer" auf X, ehemals Twitter. Und ergänzte: "Schwer zu glauben, dass all das nur Übungszwecken dient." Armeniens Militär ist Aserbaidschans Militär deutlich unterlegen

    Relevant dabei ist: Armeniens Militär ist dem seines Nachbarn deutlich unterlegen – ein Interesse daran, Aserbaidschan mit Angriffen zu provozieren, dürfte hier vermutlich deutlich geringer ausgeprägt sein als umgekehrt. Außerdem darf sich die aserbaidschanische Regierung in Baku der militärischen Rückendeckung der Türkei sicher sein.

    Die Schutzmacht Armeniens hingegen ist Russland, dessen Soldaten eigentlich auch den Latschin-Korridor vor einer Blockade bewahren sollten. Doch in Moskau hält man sich zurück. "Russland hat eigene Interessen, die nicht unbedingt mit den Interessen der Armenier oder der Aserbaidschaner überlappen", sagte Politologe Stefan Meister zuletzt im Interview mit t-online – und erklärte, wie das mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu tun hat. Hier lesen Sie das ganze Interview.

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    Die unsägliche Amerikanisierung Youtubes

    Seit wann ist es nun normal, dass deutsche Youtuber alle "bösen" Wörter und vollkommen normale Wörter zensieren? Meist, indem sie einen der Vokale in der Wortmitte einfach aus der Audiospur rausschneiden, so dass es immer klingt, als hätte der Vortragende Schluckauf oder einen kurzen Gehirnfrost.

    Mittlerweile kann man sich kein Video mehr in Ruhe anschauen, ohne Triggerwarnungen am Anfang oder dazwischen. Kann man denn nicht mehr über Dinge objektiv berichten, ohne dass man alles zensieren muss und vor Triggern warnen muss? Ich mein, wenn der Youtube-Titel heißt "Sexuelle Übergriffe in xyz", wieso brauche ich dann einen Trigger am Anfang, der vor sexuellen Übergriffen im Video warnt? Ich verstehe schon, dass es manche Dinge gibt, die bei manchen Leuten einen Reiz auslösen, oder ein Trauma triggern. Aber mittlerweile wird das einfach schon so inflationär benutzt, so dass es wertlos ist.

    Nicht nur das, es werden vollkommen normale Wörter wie Sex, Drogen oder Bordell zensiert - was soll das? Hat man Angst vor der Demonitarisierung durch Youtube? Wieso können dann aber andere Videos diese Wörter unzensiert enthalten? Oder ist das einfach nur eine Amerikanisierung, weil die Amis bekanntlicherweise ja dermaßen prüde sind, dass sie selbst die Münder verpixeln, wenn jemand Sex oder Fuck sagt?

    Ich finds ätzend und es versaut mir immer öfter eine entspannte Videoguckerei.

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    Youtube zeigt bei mir jetzt (nur hörbare) Werbung an, trotz AdBlocker

    Es gab ja vor kurzem schon einen Beitrag zu einem ähnlichen Phänomen. YouTube scheint ernst zu machen langsam. Mir wird seit heute trotz Adblocker (uBlock Origin) Werbung reingesneakt, allerdings scheint der Adblocker die Bildinformationen zu blockieren, während der Ton der Werbung abgespielt wird. Ä-tz-end!

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    Der perfekte Tag (Spoiler: ist es nicht)
    tool.wiwo.de Der perfekte Tag

    Richtig aufstehen, richtig arbeiten, richtig Pause machen – diese zwölf Tipps aus der Forschung machen Sie produktiv von morgens bis abends.

    Der perfekte Tag

    Ich weiß ja nicht. Aber für mich sieht der perfekte Tag anders aus. Vielleicht leicht angetüdelt an der Ostsee verbringen, oder so. Aber kein Plan, wenn die Forschung das sagt.

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    Bad Kissingen: AfD-Politikerin kündigt Parteiaustritt an - NSDAP-Vergleich
    www.sueddeutsche.de Bad Kissingen: AfD-Politikerin kündigt Parteiaustritt an - NSDAP-Vergleich

    Die Bad Kissingerin Freia Lippold-Eggen warnt vor der Partei, für die sie noch im Stadtrat sitzt: Sie wolle die Demokratie abschaffen.

    Bad Kissingen: AfD-Politikerin kündigt Parteiaustritt an - NSDAP-Vergleich

    Freia Lippold-Eggen, AfD-Stadträtin in der unterfränkischen Stadt Bad Kissingen, hat in einem Interview das Vorgehen der AfD mit dem der NSDAP im Jahr 1933 verglichen und ihren Austritt aus der Partei angekündigt. "Um an die Macht zu kommen, nutzen sie die Schwächen der Demokratie - jener Demokratie, die sie abschaffen wollen", sagte die Kommunalpolitikerin der "Saale-Zeitung".

    Und weiter: "Das funktioniert wie 1933, genau so wurde auch die NSDAP groß. Die AfD tut das ohne Anstand. Ich muss es so deutlich sagen, denn: Wer schweigt, stimmt zu." Zu den Zielen der AfD sagte sie: "Die träumen von der Machtübernahme, zumindest aber vom Mitregieren." Der rechte Flügel nutze die Erschöpfung der Bevölkerung aus, die aus Frust heraus die AfD wähle. "Diese Menschen hoffen auf ein Heilsversprechen. Jedoch: Wenn die Rechten kommen, wird es noch schlimmer - die halten sich nicht an Rechtsstaatlichkeit."

    Lippold-Eggen verweist in dem Interview auf einen AfD-Funktionär aus Unterfranken, der keine Ausländer mehr im Land haben wolle: "Er sieht eine ethnologisch saubere Gesellschaft durch Vermischung geschwächt. Das sind die Fantasien, die diese Menschen haben - sie machen Ausländer für ihr eigenes Unvermögen haftbar. Das ist die Marschrichtung der Rattenfänger, genauso wie 1933." Der Rechtsruck der Partei sei von langer Hand geplant, zu den Strategien gehöre die "Installation der Rechtsextremen in den Wahlkreisen".

    Auf die Frage, ob die AfD verboten werden müsse, sagte die 68-Jährige: "Wenn das so weitergeht, bin ich dafür." Sie hofft, dass es noch "mehr Anständige" gebe, die aus der Partei austreten. "Niemand braucht hinterher zusagen: Ich habe von nichts gewusst." Lippold-Eggen sagte auch, sie wolle die AfD insgesamt noch nicht verurteilen: "Es gibt ja auch noch andere Mitglieder. Es heißt ja, die AfD sei in Teilen rechtsradikal - wobei die Junge Alternative gesichert rechtsradikal ist."

    Bei aktuellen Umfragen liegt die AfD in Bayern derzeit auf gleicher Höhe mit den Grünen und den Freien Wählern, wäre also, Stand jetzt, im Rennen um die zweitstärkste Partei im bayerischen Landtag nach der CSU.

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    Die „Gen Z“ hat begriffen, worauf es in diesem Arbeitsmarkt ankommt (Welt via MSN)

    Der Artikel ist dünn und eigentlich common sense, aber ich wollte auf die wunderbare Kommentarspalte verweisen. Wer Lust auf Boomermett hat, der sollte sich das nicht entgehen lassen. Mir tun die Kinder Leid, die solche Eltern haben.

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    Eure fiesen Ecken in Wohnung und Co.

    (Symbolbild)

    Beim verpflanzen von frischem Faunagedöns auf meinem Balkon kam mir die Idee zu diesem Beitrag. Gewiss, der Lavendel macht sich ganz wundervoll auf dem Balkon, aber keine 5m weiter sehe ich das Ikea-Bücherregal, auf dem sich eine fast schon blobartige Staubschicht in den Lack frisst, was mir sofort den frühlingshaften Spaß aus dem Antlitz nimmt. Wie es da hinter dem Sofa wohl auch aussehen wird? Oh und das fiese Fach unter dem Spülbecken in der Küche, wo Abwassersiff und traurig ausfließende Reinigungsutensilien sich zu einem chemikalisch durchwegs bedenklichem Gemisch vermengen. Das Auto. Oh Gott das Auto. Diese seelenlose Ansammlung von Werkzeug, leeren Energydrinkdosen und Taschentüchern. Und der Keller. Diese verdammte Rumpelkammer des Grauens. Und wieso zum Fick habe ich noch den Leerkarton von der Pollin USB-Leuchte, obwohl ich die vor Jahren auf dem Speermüll entsorgt habe?

    Man darf gar nicht dran denken. Oder doch?

    Was sind eure fiesesten Ecken in der Wohnung und Co? Wofür müsstet ihr unerwarteten Besuch direkt hinrichten, wenn deren Augenpaare auch nur einen Hauch davon erhaschen würden? Wer hat die brutalsten Ekelecken, für die man die Genfer Konventionen um einen Absatz erweitern müsste?

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    Wie lange wollen wir uns die Gier der Deutschen Bahn noch gefallen lassen?

    Klimawandel - alle reden von alternativen Fortbewegungsmitteln im privaten Bereich und gleichzeitig ist die Bahn so ein gieriger Haufen, dass man nur noch den Kopf schütteln kann.

    Nur ein paar Punkte:

    • Im DB Navigator kosten die selben Strecken häufig mehr als in der Desktop-(Web)-Ansicht (hier werden die Leute doppelt ausgenommen, weil die Bahn davon ausgeht, dass die Leute schnell ein Ticket von unterwegs brauchen)
    • täglich und teilweise mehrfach täglich wechselnde Preise für die Fahrten (man kann nie richtig planen, eine spontane Zugfahrt ist sowieso nur was für reiche Menschen)
    • und ich rede hier nicht mal von den ganzen Verspätungen und Ausfällen

    Andere Länder, wie Niederlande, oder selbst Marokko, haben ein normales Preissystem: gleiche Fahrt, gleicher Preis. Egal ob der Zug voll ist oder halbleer. Aber nein, die Deutsche Bahn will wirklich jeden Euro aus unseren Taschen quetschen und macht aus den verfügbaren Sitzplätzen Platz für noch mehr corporate greed.

    Wieso lassen wir uns das eigentlich noch gefallen? Wieso setzt die Politik hier nicht endlich mal an und verdonnert die Bahn zu einem einheitlichen und transparenten Preissystem? Bei den Tankstellen hat es doch auch geklappt.

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    Rammstein-Sänger: Nun auch schwere Vorwürfe aus Österreich
    orf.at Rammstein-Sänger: Nun auch schwere Vorwürfe aus Österreich

    Die Beschuldigungen der sexuellen Gewalt an weiblichen Fans durch Rammstein-Frontman Till Lindemann nehmen nicht ab. Nun erhebt eine Betroffene aus Österreich schwere Vorwürfe gegen den Sänger. Im Zuge der Rammstein-„Stadium Tour“, die seit 2019 stattfindet, sei es ausdrücklich gegen ihren Willen zu...

    Rammstein-Sänger: Nun auch schwere Vorwürfe aus Österreich

    „Aua, bitte hör auf!“ – das waren die Worte, die Beate H. nach eigenen Angaben zu Lindemann gesagt hatte, um ihn davon abzuhalten, ihr körperliche Schmerzen zuzufügen. Doch der Frontman der Band Rammstein, dem seit Mai dieses Jahres sexuelle Übergriffe vorgeworfen werden, habe nicht aufgehört, erzählte die Betroffene dem ORF, deren Name auf Wunsch von der Redaktion geändert wurde. „Auf einmal habe ich einen enormen Schmerz gespürt.“

    Lindemann habe sie mit dem Gesicht nach unten aufs Bett gedrückt, ihren Rock hochgeschoben und sie so stark geschlagen, dass Handabdrücke auf ihrem Gesäß zu sehen gewesen seien – es habe keine Zustimmung ihrerseits gegeben, sogar eine eindeutige verbale Ablehnung, so H. Obwohl „Handys verboten“ gewesen seien, habe eine an diesem Tag ebenfalls anwesende Frau es geschafft, noch im Hotelzimmer Fotos von den Folgen der mutmaßlichen Misshandlung zu machen. Forensiker untersuchten Aufnahmen

    Diese liegen dem ORF vor und wurden einer digitalforensischen Prüfung auf Echtheit unter der Leitung von Thomas Gloe vom Unternehmen dence GmbH unterzogen. Gloes Bericht ergab: Bei den Fotos handelt es sich um „sehr wahrscheinlich unveränderte Originalaufnahmen“. Gloe konnte in seinem Bericht außerdem weder eine Manipulation von Aufnahmedatum noch Uhrzeit der betreffenden Dateien feststellen.

    Zu dem Schluss, dass die Abdrücke auf dem Gesäß der Betroffenen echt sind, kommt auch Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin am Institut für Rechtsmedizin in Heidelberg. Yen ist Fachärztin für Rechtsmedizin und baute die Gewaltambulanz in Graz, eine klinisch-forensische Untersuchungsstelle für Opfer von körperlicher und sexueller Gewalt, mit auf. „Die vorgelegten Fotos zeigen Verletzungen nach stumpfer Gewalteinwirkung im Sinne mindestens eines sehr kräftigen Schlages mit der flachen Hand auf die rechte Gesäßhälfte“, so Yen in ihrem Bericht.

    Am ehesten sei der Schlag mit der rechten Handfläche oder mit dem linken Handrücken ausgeführt worden. Yen sieht aufgrund der sichtbaren Intensität und der Struktur auf der Haut eine „Fremdhandlung“ belegt. Auch an der linken Gesäßhälfte würden Hinweise auf weitere flächenhafte stumpfe Gewalt bestehen. Dass, wie H. berichtete, ungewollt Schläge verabreicht worden und dadurch Schmerzen entstanden seien, sei aus rechtsmedizinischer Sicht „plausibel vereinbar“, so die Expertin.

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    Israels Parlament verabschiedet Teil der umstrittenen Justizreform
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