Jetzt wurde endlich mal klar ausgesprochen, wie die Bürgergeld-Pläne der Union sind. Die Oppositionspartei will eine radikale Reform.
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So sind die 1,7 Millionen Arbeitsfähigen wieder in den Mittelpunkt. Wer nicht arbeiten wolle, „der kriegt diese staatliche Leistung nicht“, so die Drohung des CDU-Spitzenpolitikers. Null Euro Bürgergeld für Verweigerer. Wer Termine im Jobcenter nicht wahrnimmt oder Arbeitsangebote ablehnt, dokumentiere damit schließlich, dass er die Leistung nicht brauche.
Wer will die 1,7 Millionen einstellen?
Doch tatsächlich ist die Zahl der Totalverweigerer laut offiziellen Zahlen der Arbeitsagentur eine kleine Minderheit. So wurden im Jahr 2023 bis November lediglich knapp 14.000 Bürgergeld-Empfänger sanktioniert, weil sie sich weigerten, eine Arbeit oder Weiterbildung aufzunehmen oder fortzuführen.
Das Problem ist ein anderes: Ein Großteil der 1,7 Millionen im arbeitsfähigen Alter ist schlecht qualifiziert, viele haben keinen Schulabschluss, sie sind schwierig vermittelbar. Arbeitgeber schrecken davor zurück, diese Menschen einzustellen. Ob allein strenger Druck etwas bewirken kann, diese Menschen zu „aktivieren“, ist fraglich.
Der Bundestag kann es ohne Konsequenzen wieder und wieder beschließen. Das Verfassungsgericht muss es nur einmal durchlassen.
Es braucht endlich Konsequenzen für Parlamentarier, die wiederholt verfassungswidrige Gesetze verabschieden. Ich bin der Meinung ab dem 3. Mal sollte ein sofortiger Verlust jeglicher parlamentarischer und Regierungsämter erfolgen, sowie eine Sperre für drei Legislaturen. Für die Legislaturen, in denen für verfassungswidrige Gesetze gestimmt wurde, sollten auch die Pensionsansprüche verloren werden.
Es kann keine Konsequenzen für Parlamentarier geben, sonst würden die Parteien sich nur noch gegenseitig Gerichtsverfahren um die Ohren schmeißen.
Die Konsequenz, die in unserem System für andauerndes Scheißebauen im Parlament vorgesehen ist, ist die Abwahl durch den Bürger.
Das eigentliche Problem ist, dass die Medien, die den Bürger über so etwas informieren, flächendeckend durch Social Media ersetzt wurden - auch das eine freiwillige Entscheidung der Bürger, die für ihre Nachrichten keine 30€+/Monat mehr ausgeben wollen.
So weh es tut, das einzugestehen, wir haben die Demokratie, die die Mehrheit möchte.
Das BVerfG hat doch die Möglichkeit entsprechende Verfahren zuzulassen oder abzulehnen.
Zur Abwahl ist wie du sagst natürlich das mediale Problem einerseits, aber andererseits auch die Bedeutung der Verfassung beim Bürger. Da muss einerseits mehr getan werden, um diese Bedeutung sinnvoll hervorzuheben. Andererseits müssen wir uns auch in Deutschland eingestehen, dass die politische Kultur offenbar auch im 21. Jahrhundert noch besonders anfällig für Populismus und Verfassungsfeindliche Positionen ist. Deswegen braucht es aus meiner Sicht entsprechende Konsequenzen, damit Verfassungsfeinde eben nicht einfahc weitermachen können.
Bei kritischen Gesetzen würde dann eben noch mal ein Gutachten eingeholt werden. Expertenmeinungen würdne ernster genommen. Die Medien würden in ihrem Horserace-Journalismus darauf eingehen, dass hier ein verfassungswidriges Gesetz zu verabschieden taktisch unklug sein könnte, weil die Koalition noch dieses oder jenes Problemgesetz vorhat. Dadurch wird das Thema Verfassungswidrigkeit auf allen Ebenen relevanter.
Da bin ich absolut deiner Meinung. Mit Strafzahlungen sollte jeder rechnen, der Gerichte mit solchem quatsch wiederholt beansprucht. Ist ja wenn du die Polizei oder Feuerwehr grundlos rufst und damit Ressourcen verschwendest genau so.