Die hohen Mieten sind ein soziales Dauerthema. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz hat die Ampelkoalition versucht gegenzusteuern. Offenbar mit einigem Erfolg, wie Daten des Statistischen Bundesamts zeigen.
Die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, hat sich nach einer Gesetzesänderung stark erhöht. Ende 2023 erhielten in Deutschland rund 1,2 Millionen Haushalte die Leistung, das waren 80 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Grund ist das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Erhöhung des Wohngelds (Wohngeld-Plus-Gesetz): Auf seiner Basis wurde mehr ausgezahlt und mehr Menschen erhielten Anspruch auf Wohngeld.
Wohngeld soll es Haushalten mit wenig Einkommen ermöglichen, sich einen angemessenen und familiengerechten Wohnraum leisten zu können. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder.
Der durchschnittliche Anspruch betrug Ende 2023 bei reinen Wohngeldhaushalten 297 Euro, in diesem Fall haben alle dort lebenden Personen Anspruch auf die Leistung. Das waren 106 Euro mehr als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Haushalte, in denen nicht alle Mitglieder Anspruch auf die Leistung hatten, erhielten im Schnitt 247 Euro, das waren 70 Euro mehr als ein Jahr zuvor.
Die Ausgaben von Bund und Ländern für Wohngeld haben sich 2023 auf 4,3 Milliarden Euro mehr als verdoppelt (plus 137 Prozent), teilt das Bundesamt unter Berufung auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit.
Ende 2023 erhielt den Angaben zufolge 2,8 Prozent aller privater Haushalte, die ein Hauptwohnsitz waren, Wohngeld. In Mecklenburg-Vorpommern bezogen anteilig mit 5,5 Prozent die meisten Haushalte die Leistung. Die wenigsten Haushalte, die Wohngeld erhielten, gab es in Bayern mit 1,6 Prozent.
Ist natürlich gut für die Betroffenen, dass ihnen mehr Mittel zur Verfügung stehen, aber effektiv sind diese 4,3 Milliarden € Wohngeld halt Subventionen für Wohnungseigentümer.
Ist echt so. Die Devise müsste eigentlich heißen: Bauen, Bauen, Bauen. Ich kann nicht erkennen, dass der Staat die Dringlichkeit dieses Problems erkannt hat.
Vielleicht sollte man auch mal darüber nachdenken, ob man Grundbedürfnisse wie Dach überm Kopf zu Spekulationsobjekten und zum Teil des Kapitalmarkts machen können sollte.
Erst per Inhalts- und Schrankenbestimmung (Steuerrecht, soz. Mietrecht, etc.) bitte die Eigentums- und Berufsfreiheit an kommerziell gehaltenen Immobilien restriktiv regulieren, ansonsten wird die Enteignung ein sehr sehr kostspieliges Unterfangen für den Staat, da die Entschädigung grds. nach Marktpreisen zu erfolgen hat und eine Enteignung ohne Entschädigung verfassungswidrig wäre...
Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.
(Art. 14 III 3)
... unter den Wortlaut kriegst du das ohne weiteres, der bisherigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entspricht diese Lesart aber leider hingegen nicht...