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  • Die Stadt Tübingen erhebt die Steuer seit Anfang 2022. Sie gilt dort nur für Einwegverpackungen, und zwar unabhängig davon, aus welchem Material sie sind. Mehrwegboxen oder -becher sind ausgenommen. Bislang sind nur einzelne Städte, wie zum Beispiel Konstanz oder Freiburg, dem Beispiel gefolgt.
    Das dürfte sich nun ändern, schätzen der Deutscher Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Mit der Karlsruher Entscheidung hätten Städte bundesweit mehr Handlungsspielraum, da Rechtssicherheit bestehe, sagt Bernd Düsterdiek, Beigeordneter beim Städte- und Gemeindebund.

    Verpackungsmüll nehme vielerorts zu. Allerdings müssten Städte auch gegenrechnen, ob sich der zusätzliche Verwaltungsaufwand für eine solche Steuer lohne.