Nur wenige Beschäftigte nutzen das Recht, die Bezahlung ihrer Kolleginnen und Kollegen zu erfahren. Nun soll das Gesetz überprüft werden - denn die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen ist weiter groß.
Das Gesetz erlaubt die Abfrage des Bruttoentgelts einer Vergleichsgruppe. Der Witz ist: die Vergleichsgruppe hat bei tarifgebundenen Unternehmen die selbe Entgeltgruppe wie man selbst.