Nur wenige Beschäftigte nutzen das Recht, die Bezahlung ihrer Kolleginnen und Kollegen zu erfahren. Nun soll das Gesetz überprüft werden - denn die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen ist weiter groß.
Das Gesetz erlaubt die Abfrage des Bruttoentgelts einer Vergleichsgruppe. Der Witz ist: die Vergleichsgruppe hat bei tarifgebundenen Unternehmen die selbe Entgeltgruppe wie man selbst.
Leistungszulagen wären ein Punkt. Aber die Eingruppierung eben nicht. Nur Mitarbeiter mit der selben Eingruppierung sind angeblich in meiner Vergleichsgruppe.
Die Leistungszulagen sind aber wiederum auch tariflich geregelt bzw. über Betriebsvereinbarungen. D.h. im Tarif ist hier eher weniger nach Gutdünken des Personalwesens oder der Chefs geregelt.
Daher wie gesagt: interessant wäre die Eingruppierung der Personen welche eine vergleichbare Tätigkeit haben wie ich.