Große Verpackung, aber wenig Inhalt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es auch in Online-Shops keine Mogelpackungen geben darf. Konkret ging es um ein Waschgel, das nur zu zwei Dritteln befüllt war. Von Alena Lagmöller.
Gut, dass das Gericht diese Mogelverpackungen verbietet. Abgesehen von der Kundentäuschung, sind übergroße Verpackungen sinnlose Resourcenverschwendung. Mehr Volumen sorgt für ineffizienteren Transport und führt damit zu Treibhausgasemmissionen, zusätzlich zu unnötigem Plastikmüll.
Ein Unternehmenssprecher erklärte nach der Verkündung, dass man das Urteil respektiere, aber die in Rede stehende Verpackung schon seit zwei Jahren nicht mehr in dieser Form vertreibe.
Was ja nicht heißt, dass man nicht eine ähnlich problematische Verpackung liebend gerne verwendet hätte, wäre das Urteil anders ausgegangen. "Die in Rede stehende Verpackung" wird bei denen wahrscheinlich jedes Jahr neu designt Hier wird von Unternehmensseite so getan, als ginge es nur um genau dieses Muster. Es liest sich aber eher so, als sei hier eine Praxis untersagt worden.